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OVG 10 S 13.12 - Vorläufiger Rechtsschutz eines Denkmaleigentümers gegen ein Bauvorhaben; Bindungswirkung eines Vorbescheides im Verhältnis zu Dritten; Einfügen in die nähere Umgebung; Gebot der Rücksichtnahme; Schutz der Umgebung von Denkmalbereichen; wesentliche Beeinträchtigung eines Denkmalbereiches durch ein BauvorhabenUrteil: .... Beschluss vom 10. Mai 2012, OVG 2 S 13/12), soll...OVG Berlin-Brandenburg11.03.2014
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14 S 23/21 - Grob fahrlässige Unkenntnis anfänglicher MängelLeitsatz: 1. Ungünstige Eigenschaften der Mietsache muss der Vermieter nicht ungefragt offenlegen; ein Inserat mit günstigen Fotos ist keine arglistige Täuschung.2. Grob fahrlässige Unkenntnis von Mängeln schließt eine Minderung oder fristlose Kündigung aus.3. Das ist dann der Fall, wenn der Mieter vor Abschluss des Mietvertrages auf eine gründlichere Besichtigung der Wohnung verzichtet.(Leitsätze der Redaktion)LG Lübeck07.07.2022
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65 T 15/23 - Gebührenstreitwert für Feststellungsklagen zur MietpreisbremseLeitsatz: Der Gebührenstreitwert einer auf die Feststellung der preisrechtlich zulässigen Miete gerichteten Klage bemisst sich auch im Falle einer nach dem 31. Dezember 2020 erfolgten Klageerhebung nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag des zwischen den Mietvertragsparteien streitigen Differenzbetrages.(Leitsatz zum Beschluss des LG Berlin 67 T 77/22)LG Berlin15.02.2023
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8 U 1144/20 - Rückforderung von Miete nach Wegfall der PreisgebundenheitLeitsatz: 1. Bei Wegfall der Preisbindung für öffentlich geförderten Wohnraum ist der Mieter verpflichtet, die zuletzt geschuldete Kostenmiete als Ausgangsmiete für die nunmehr preisfreie Wohnung zu entrichten (im Anschluss an BGH NJW 2011, 145).2. Dem Mieter steht nach rückwirkendem Wegfall der Sozialbindung ein Anspruch auf Rückforderung der Miete zu, soweit die Mietzahlungen die ortsübliche Miete übersteigen.KG08.05.2023
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1 BvR 2275/07 - Restitution; Bruchteilseigentum; Durchgriff; weggeschwommene Vermögensgegenstände; verfolgungsbedingte Vermögensschädigungen; Unternehmensrestitution; Wohnungsbau; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; S.-Siedlung; SiedlungsgesellschaftSchlagworte: ...S.-Siedlung...BVerfG16.09.2009
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V ZB 11/98 - Hausordnung; Ruhezeiten; Bestimmtheit von VerbotenLeitsatz: a) Ein Eigentümerbeschluß, der Regelungen enthält, die auch für einen Sondernachfolger gelten sollten, ist wie eine Grundbucheintragung auszulegen. Die Auslegung ist nicht dem Tatrichter vorbehalten, sondern kann auch durch das Rechtsbeschwerdegericht erfolgen. b) Ein Eigentümerbeschluß ist in der Regel nicht allein deshalb unwirksam, weil er für die Hausbewohner eine Ruhezeit von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr vorsieht. c) Eine Regelung, die das Singen und Musizieren außerhalb von Ruhezeiten nur in "nicht belästigender Weise und Lautstärke" gestattet, ist mangels hinreichender Bestimmtheit unwirksam. d) Unwirksam ist auch eine Regelung, welche das Singen und Musizieren ohne sachlichen Grund stärker einschränkt als die Tonübertragung durch Fernseh-, Rundfunkgeräte oder Kassetten- bzw. Plattenspieler. e) Bei Teilunwirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses findet § 139 BGB entsprechend Anwendung.BGH10.09.1998
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VIII ZR 247/17 - Formalanforderungen über die Preisänderungsmitteilung bei der Stromversorgung durch den GrundversorgerLeitsatz: a) § 5 Abs. 2 Satz 2 StromGVV legt dem Grundversorger unter anderem die Verpflichtung auf, in der brieflichen Mitteilung über Preisänderungen eine Gegenüberstellung sämtlicher in § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 und Satz 3 StromGVV aufgeführter Kostenfaktoren vor und nach der Preisanpassung vorzunehmen. b) Unterlässt der Grundversorger diese Informationen, kann er gemäß § 2 Abs. 1 UKlaG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.BGH06.06.2018
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IV ZR 88/19 - Erforderlichkeit einer BauteilöffnungLeitsatz: Zur Frage der Anweisung an den gerichtlich bestellten Sachverständigen, eine Bauteilöffnung vorzunehmen.BGH23.09.2020
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VIII ZR 68/17 - Zahlungsklage auf Basis eines fortgeschriebenen MieterkontosLeitsatz: ...69/14, NJW 2015, 162 Rn. 22). Handelt es...BGH21.03.2018
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VIII ZR 84/17 - Zahlungsklage auf Basis eines fortgeschriebenen MieterkontosLeitsatz: Zur Anwendung des § 366 Abs. 2 BGB bei der Bestimmung des Klagebegehrens und bei der Begründetheit einer Zahlungsklage, wenn der Vermieter Mietrückstände auf der Grundlage eines (fortgeschriebenen) Mietkontos geltend macht, in das Bruttomieten eingestellt sind, und dabei erbrachte Zahlungen und erteilte Gutschriften nicht konkreten Einzelforderungen oder verselbständigten Bestand- teilen hiervon (Nebenkostenvorauszahlungen) zuordnet (im Anschluss an BGH, Urteil vom heutigen Tage - VIII ZR 68/17, zur Veröffentlichung bestimmt).BGH21.03.2018