Urteil Mieterhöhungsverlangen mit Mietspiegel, Stichtagszuschlag bei ungewöhnlichen Steigerungen der ortsüblichen Vergleichsmiete
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen mit Mietspiegel, Stichtagszuschlag bei ungewöhnlichen Steigerungen der ortsüblichen Vergleichsmiete
Leitsatz
Bei Beurteilung eines Mieterhöhungsverlangens ist der Tatrichter in Fällen, in denen zwischen dem Erhebungsstichtag eines Mietspiegels und dem Zugang des Zustimmungsverlangens nachträglich ungewöhnliche Steigerungen der ortsüblichen Vergleichsmiete festzustellen sind, im Rahmen des ihm dabei zukommenden weiten Beurteilungsspielraums befugt, einen Stichtagszuschlag vorzunehmen, wenn ihm dies zur Bildung einer sachgerechten Einzelvergleichsmiete angemessen erscheint.
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