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VIII ZB 55/15 - Rechtsmittelbeschwer, Gebührenstreitwert, Kosteninteresse nach einseitiger ErledigungserklärungLeitsatz: Der Wert der Beschwer des Rechtsmittelführers nach einer einseitigen Erledigungserklärung richtet sich in aller Regel nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten. Der Gebührenstreitwert des Antrags eines Mieters auf Feststellung, die Miete sei gemindert, ist mit dem 3,5fachen Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung zu bemessen (Fortführung von BGH GE 2016, 1025). (Leitsatz der Redaktion)BGH12.07.2016
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VIII ZB 50/20 - Anforderungen an Berufungsbegründung m RäumungsrechtsstreitLeitsatz: ..., 1847 Rn. 10; vom 13. Juni 2017 - VIII ZB 7/16...BGH11.05.2021
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VIII ZB 85/16 - Zustellungsadressat für Urteil, Zustellungsmangel im ZivilprozessUrteil: ...Der Beschluss: Der VIII. Senat des BGH...BGH04.07.2017
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VIII ZB 74/16 - Konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung durch dreimaliges vorbehaltsloses Zahlen des Erhöhungsbetrages in FolgeLeitsatz: 1. Für Mieterhöhungsvereinbarungen (Angebot nach §§ 558, 558a BGB und Annahme nach § 558b Abs. 1 BGB) gelten die allgemeinen Regeln über Willenserklärungen und Verträge, so dass sie - selbst bei vereinbarter Schriftformklausel - auch konkludent getroffen werden können.2. Ein Mieter nimmt das Angebot des Vermieters auf Erhöhung der bisherigen Miete wirksam stillschweigend jedenfalls durch dreimalige vorbehaltlose Zahlung der erhöhten Miete in Folge an. (Leitsätze der Redaktion)BGH30.01.2018
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VIII ZB 56/20 - Anforderungen an das anwaltliche Fristenwesen, keine Nachfragepflicht über Eingang des FristenverlängerungsantragsLeitsatz: .... September 2018 - VIII ZB 70/17, NJW-RR 2018, 1325...BGH22.06.2021
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VIII ZR 38/21 - Erledigungserklärung, Beschwer des Rechtsmittelführers, Sachinteresse, Kos-teninteresseLeitsatz: .... März 2011 - VIII ZR 19/10, WuM 2011, 247 Rn. 3...BGH08.02.2022
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VIII ZR 94/17 - Kein Widerrufsrecht des Mieters nach erklärter Zustimmung zur Mieterhöhung auf die ortsübliche Miete, im Fernabsatz geschlossene Verbraucherverträge, organisiertes Vertriebs- und DienstleistungssystemLeitsatz: 1. Stimmt der Mieter einer Wohnung einer vom Vermieter verlangten Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete zu (§ 558a Abs. 1, § 558b Abs. 1 BGB), so steht dem Mieter ein Recht, die erklärte Zustimmung nach Maßgabe der Bestimmungen über das Widerrufsrecht bei im Fernabsatz geschlossenen Verbraucherverträgen zu widerrufen (§ 312 Abs. 1, § 312c Abs. 1, § 312g Abs. 1, § 355 Abs. 1 BGB), nicht zu. 2. Ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- und Dienstleistungssystem im Sinne von § 312c Abs. 1 Halbs. 2 BGB ist nicht schon dann zu verneinen, wenn der Unternehmer zum Abschluss des Vertrages keinen vorgefertigten Standard- oder Serienbrief verwendet, sondern ein individuelles Anschreiben.BGH17.10.2018