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Urteil Aufgrund der Raumgröße verwehrte Teilnahme an der Versammlung führt zur Ungültigkeit von Beschlüssen
Schlagworte
Aufgrund der Raumgröße verwehrte Teilnahme an der Versammlung führt zur Ungültigkeit von Beschlüssen
Leitsatz
Wird aufgrund der begrenzten Größe des Versammlungsortes einem Wohnungseigentümer die Teilnahme an der Versammlung verwehrt, ist hierdurch das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht des Wohnungseigentümers in gravierender Weise beeinträchtigt, so dass die gefassten Beschlüsse, ohne dass es auf eine Kausalität ankommt, für ungültig zu erklären sind.
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