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  1. V ZB 64/21 - Pfändbarkeit des Eigentümerwohnungsrechts bei Insolvenz
    Leitsatz: 1. Die Bestellung eines Wohnungsrechts am eigenen Grundstück ist zulässig.2. Sind Grundstückseigentümer und Wohnungsberechtigter personenidentisch, sei es durch eine anfängliche Bestellung des Wohnungsrechts als Eigentümerrecht, sei es durch eine nachträgliche (Wieder-) Vereinigung von Wohnungsrecht und Eigentum in einer Person (§ 889 BGB), muss sich der Wohnungsberechtigte für die Pfändung so behandeln lassen, als habe er es gestattet, die Ausübung des Wohnungsrechts einem anderen zu überlassen; infolgedessen ist ein Eigentümerwohnungsrecht stets pfändbar (Fortführung von Senat, Urteil vom 11. März 1964 - V ZR 78/62, NJW 1964, 1226, insoweit in BGHZ 41, 209 nicht abgedruckt). 3. Aufgrund der Pfändbarkeit fällt das Eigentümerwohnungsrecht bei Insolvenz des wohnungsberechtigten Grundstückseigentümers in die Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter ist befugt, im Rahmen der Verwertung die Löschung des Wohnungsrechts zu bewilligen.
    BGH
    02.03.2023
  2. BVerwG 8 C 40.01 - Unternehmensreprivatisierung; Restitutionsanpassung; Rückgabeanpassung; Anpassungsanspruch
    Leitsatz: 1. Die Regelung über Anpassungsansprüche in § 6 Abs. 8 VermG enthält keine Rechtsgrundlage für eine isolierte Entscheidung über die Zulässigkeit eines Anpassungsanspruchs oder für eine Entscheidung "dem Grunde nach". 2. Ein Anspruch auf Überprüfung und Anpassung nach § 6 Abs. 8 VermG kann nur den noch werbend tätigen reprivatisierten Unternehmen zustehen. Er dient allein der Überlebensfähigkeit des reprivatisierten Unternehmens und besitzt nicht die Funktion eines Insolvenzersatzanspruchs zugunsten der Gläubiger eines bereits eingestellten Unternehmens (wie Beschluß vom 2. August 2002 - BVerwG 7 B 7.02 -).
    BVerwG
    18.12.2002
  3. III ZR 292/07 - Notarpflichten bei Verwahrungsanweisung; Treuhandanweisung und Notarhaftung
    Leitsatz: Zur Verpflichtung des Notars, sich im Zusammenhang mit der Annahme einer Verwahrungsanweisung, wonach der Zahlungsverkehr zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmen über Notaranderkonto in Ratenzahlungen nach Baufortschritt entsprechend einer Bestätigung des Bauleiters abzuwickeln ist, darüber zu vergewissern, dass die Beteiligten sich über die benannte Person und deren Stellung ausreichend im Klaren sind, und ihnen die mit der Einschaltung eines nicht neutralen Dritten verbundenen Risiken aufzuzeigen.
    BGH
    10.07.2008
  4. KVR 66/08 - Überhöhte Wasserpreise; Preismissbrauchskontrolle für Wasserversorgungsbetrieb; Preisüberprüfung von Versorgungsunternehmen durch Kartellbehörde; Kartellrecht; Preismissbrauch; Vergleichsunternehmen; Gleichartigkeit; ungünstigere Preise; Preiskontrolle; Kostenfaktoren; rückwirkender Preismissbrauch
    Leitsatz: ...Versorgungsunternehmen zu ermöglichen. c) Das...
    BGH
    02.02.2010
  5. 65 S 272/05 - Umlagemaßstab für Grundsteuer für vermietete Eigentumswohnung; Zeitabgrenzungsprinzip; Abflußprinzip; Heizkostenkürzung bei fehlender Nacheichung; Einbeziehung des Hobbyraums für Umlage nach Wohnfläche
    Leitsatz: 1. Die Umlage der für die vermietete Eigentumswohnung jeweilig festgesetzten und erhobenen Grundsteuer kann auf der Basis des Grundsteuerbescheids (für die einzelne Wohnung) erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart worden ist. 2. Der direkt durch eine Treppe von der Wohnung aus zugängliche und nur zu dieser gehörende Hobbyraum kann der Umlage der Heizkosten nach der Wohnfläche zugrunde gelegt werden. Von den Heiz- und Warmwasserkosten ist ein Abschlag von 15 % vorzunehmen, wenn die vorhandenen Erfassungsgeräte nicht mehr geeicht sind. 3. Zumindest nach der Mietrechtsreform ist davon auszugehen, daß Abrechnungen lediglich nach dem Zeitabgrenzungsprinzip zu erstellen sind (Festhalten am Urteil vom 30. August 2005, 65 S 90/05, GE 2005, 1249 - insoweit Revision zugelassen). (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    13.03.2007
  6. VIII ZR 326/08 - Unwirksame Klauseln in Allgemeiner Geschäftsbedingung eines Brandenburger Gasversorgers, Gaspreise, Preisanpassung, Versorgungssperre, Versorgungseinstellung, Mitteilungspflichten, Belieferung, Gaspreiserhöhung
    Leitsatz: a) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Gasversorgungsunternehmen gegenüber Verbrauchern in Verträgen über die Belieferung mit Erdgas verwendet, halten in Verträgen über die Grundversorgung folgende Klauseln einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand: „EMB ist u. a. bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung trotz Zahlungserinnerung gemäß § 19 Abs. 2 GasGVV berechtigt, die Gasversorgung vier Wochen nach Androhung einstellen zu lassen." „Eine in nicht unerheblichem Maße schuldhafte Zuwiderhandlung des Kunden gegen die GasGVV im Sinne von § 19 Abs. 1 GasGVV liegt vor, wenn der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt." „Änderungen der allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gemäß § 5 Abs. 2 GasGVV jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss." „Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Veröffentlichung der Preisänderung gemäß § 5 Abs. 3 GasGVV ausgeübt werden. Ist der neue Lieferant nicht in der Lage, die Versorgung des Kunden unmittelbar nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung aufzunehmen, gelten die allgemeinen Preise bzw. Ergänzenden Bestimmungen dem Kunden gegenüber weiter. Dies gilt maximal für den Zeitraum, den der neue Lieferant ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Rahmen eines üblichen Wechselprozesses benötigt, um die Belieferung aufzunehmen. Als üblicher Zeitraum gelten maximal zwei Monate. Erfolgt nach Ablauf dieser Frist keine Versorgung durch den neuen Lieferanten, fällt der Kunde in die Ersatzversorgung." b) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Gasversorgungsunternehmen gegenüber Verbrauchern in Verträgen über die Belieferung mit Erdgas verwendet, hält in Verträgen mit Sonderkunden folgende Klausel einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand: „Änderungen der Sonderpreise EMB Klassik und EMB Komfort werden entsprechend § 5 GasGVV jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss."
    BGH
    27.01.2010
  7. III ZR 351/17 - Kündigungsfristen, Kinderkrippenbetreuungsvertrag
    Leitsatz: ...Buchst. c BGB sind nur solche...
    BGH
    07.06.2018
  8. 1 W 10-12/15 - Beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Wohnungsgrundbuch zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft
    Leitsatz: Auf Antrag und Bewilligung eines Eigentümers kann zu Lasten seines Wohnungseigentums im Wohnungsgrundbuch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft eingetragen werden, die sie berechtigt, eine Übergabestation für den Anschluss an das Fernwärmenetz zu errichten, zu haben und dauernd zu belassen.
    KG
    29.09.2015
  9. VIII ZR 257/04 - Individualvertraglicher Kündigungsverzicht von mehr als vier Jahren teilunwirksam; Staffelmietvereinbarung; Kündigungsausschluß
    Urteil: ...Geltung des § 10 Abs. 2 MHG (also bis 31...
    BGH
    14.06.2006
  10. BVerwG 7 B 70.06 - Mauergrundstück; Verteidigungszweck; willkürliche Enteignung
    Leitsatz: ..."Mauergrundstücken") auf der Grundlage des § 10 des...
    BVerwG
    23.11.2006