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18 S 381/16 - Ermittlung der Nutzungsentschädigung bei Vorenthaltung der Mietsache nach der Formel „Mietspiegel + 10 %“, Marktmiete, ortsübliche Vergleichsmiete, keine Berücksichtigung von MietereinbautenLeitsatz: ...(Anschluss BGH - VIII ZR 17/16 -, Urt. v. 18.1.2017...LG Berlin17.01.2018
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VIII ZR 17/16 - Marktmiete als Nutzungsentschädigung für Vorenthaltung der MietsacheLeitsatz: Die für vergleichbare Sachen ortsübliche Miete, die der Vermieter gemäß § 546a Abs. 1 Alt. 2 BGB für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache verlangen kann, wenn der Mieter diese nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt, ist bei beendeten Wohnraummietverträgen nicht nach Maßgabe der auf laufende Mietverhältnisse zugeschnittenen Regelung über Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 2 BGB), sondern anhand der bei Neuabschluss eines Mietvertrages über die Wohnung ortsüblichen Miete (Marktmiete) zu bestimmen.BGH18.01.2017
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65 S 25/04 - Neubau durch Anpassung an veränderte WohngewohnheitenLeitsatz: Wird im Mietvertrag vereinbart: "Art der Wohnung: Neubau. Die Wohnung ist öffentlich gefördert (...). Die Wohnung ist preisgebunden", kommt einer derartigen Klausel konstitutive Bedeutung zu, auch wenn die Voraussetzungen einer Preisbindung nicht vorliegen. Hat der Mieter jahrelang anstandslos die vereinbarte, nach einer Preisbindung errechnete Miete gezahlt, kann er sich nach § 242 BGB nicht auf die fehlenden Voraussetzungen der Preisbindung berufen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin27.07.2004
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VIII ZR 262/04 - Neubau durch Anpassung an veränderte WohngewohnheitenLeitsatz: Wird im Mietvertrag vereinbart: "Art der Wohnung: Neubau. Die Wohnung ist öffentlich gefördert (... ). Die Wohnung ist preisgebunden", kommt einer derartigen Klausel konstitutive Bedeutung zu, auch wenn die Voraussetzungen einer Preisbindung nicht vorliegen. Hat der Mieter jahrelang anstandslos die vereinbarte, nach einer Preisbindung errechnete Miete gezahlt, kann er sich nach § 242 BGB nicht auf die fehlenden Voraussetzungen der Preisbindung berufen. (Leitsatz der Redaktion)BGH25.10.2005
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VIII ZR 300/23 - Realofferte bei Strom- und Gasbezug im Falle der separaten Vermietung einzelner ZimmerLeitsatz: ...Senatsurteile vom 2. Juli 2014 - VIII ZR 316/13, GE...BGH11.02.2025
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VIII ZR 243/16 - Strenge Anforderungen an Verwertungskündigung, erheblicher Nachteil bei der VerwertungskündigungTeaser: .... Urteil vom 28. Januar 2009 - VIII ZR 9/08...BGH27.09.2017
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VIII ZR 54/18 - Saldoklage, Bestimmtheit des KlagebegehrensLeitsatz: ...Senatsurteile vom 21. März 2018 - VIII ZR 68/17, NZM...BGH06.02.2019
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VIII ZR 429/21 - Befürchtete Verschlimmerung der Krankheit als unzumutbare Härte, Einholung eines FachgutachtensLeitsatz: 1. Beruft sich der Mieter gegenüber dem Räumungsverlangen des Vermieters substantiiert auf eine unzumutbare Härte, weil ein Umzug zu einer Verschlimmerung des Krankheitsbildes führen würde, ist darüber Beweis zu erheben.2. Die Abwägung der wechselseitigen Interessen von Vermieter und Mieter hat nach dem Sachstand bei Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz zu erfolgen (Bestätigung von BGH, GE 2020, 924).(Leitsätze der Redaktion)BGH30.08.2022
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VIII ZR 256/09 - Konkludente WohnflächenvereinbarungUrteil: ...Urteil vom 10. März 2010 - VIII ZR 144/09 -, GE...BGH23.06.2010
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VIII ZR 274/23 - Kündigung aufgrund vom Mieter durchgeführten baulichen VeränderungenLeitsatz: 1. Der Mieter hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm gestattet, selbst bauliche Veränderungen an der Wohnung mit dem Ziel einer Modernisierung oder Erhöhung des Wohnkomforts vorzunehmen. Die Erteilung einer derartigen Erlaubnis steht vielmehr im Ermessen des Vermieters, der sein Ermessen jedoch nicht missbräuchlich ausüben darf.2. Sind dem Mieter von Voreigentümern umfangreiche Bauarbeiten gestattet worden, rechtfertigen spätere modernisierende Veränderungen an diesen Bauarbeiten in der Regel keine Kündigung. (Leitsätze der Redaktion)BGH02.12.2025
