Urteil Kündigung aufgrund vom Mieter durchgeführten baulichen Veränderungen
Schlagworte
Kündigung aufgrund vom Mieter durchgeführten baulichen Veränderungen
Leitsätze
1. Der Mieter hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm gestattet, selbst bauliche Veränderungen an der Wohnung mit dem Ziel einer Modernisierung oder Erhöhung des Wohnkomforts vorzunehmen. Die Erteilung einer derartigen Erlaubnis steht vielmehr im Ermessen des Vermieters, der sein Ermessen jedoch nicht missbräuchlich ausüben darf.
2. Sind dem Mieter von Voreigentümern umfangreiche Bauarbeiten gestattet worden, rechtfertigen spätere modernisierende Veränderungen an diesen Bauarbeiten in der Regel keine Kündigung. (Leitsätze der Redaktion)
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