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  1. VIII ZR 360/14 - Wirksame Preisanpassungsklausel in Stromlieferungsvertrag
    Der Fall: ...sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen“ u...
    BGH
    25.11.2015
  2. I ZR 175/00 - Sender Felsberg; , Senderecht für erdgebundene Rundfunksendungen im Ausland
    Leitsatz: Erdgebundene Rundfunksendungen, die über einen inländischen Sender an die Öffentlichkeit ausgestrahlt werden, unterliegen auch dann dem Tatbestand des Senderechts (§ 20 UrhG), auf den die §§ 76 und 86 UrhG Bezug nehmen, wenn sie von einem grenznahen Senderstandort aus gezielt für die Öffentlichkeit im benachbarten Ausland abgestrahlt werden und im Inland nur in sehr geringem Umfang empfangen werden können. Es ist bei solchen Rundfunksendungen Sache des Bestimmungslandes als Schutzland, zu entscheiden, ob es die Sendungen den nach seiner Rechtsordnung gewährten Schutzrechten unterwirft. Geschieht dies, ist bei der Bemessung der Höhe von Vergütungsansprüchen, die eine Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten nach inländischem Recht wegen solcher für das Ausland bestimmter Rundfunksendungen geltend machen kann, zu berücksichtigen, daß die Rundfunksendungen auch im Bestimmungsland mit entsprechenden Vergütungsansprüchen belastet sind.
    BGH
    07.11.2002
  3. VIII ZR 356/20 - Kündigungssperrfrist nach Umwandlung, frühere Untermiete reicht nicht
    Leitsatz: ...Senatsurteils vom 9. Juli 2003 - VIII ZR 26/03, NJW...
    BGH
    22.06.2022
  4. VIII ZR 201/23 - Vorkaufsrecht des Wohnungsmieters bei Begründung von Teileigentum
    Der Fall: ...jeweiligen Eigentümer in der Teilungserklärung u...
    BGH
    21.05.2025
  5. VIII ZR 295/09 - Gesetzliches Preisänderungsrecht bei Sonderkundenvertrag; Gaspreise; Gaspreiserhöhung; Tarifkunde; Sondertarif
    Der Fall: ..., u. a. die Feststellung begehrt, dass...
    BGH
    09.02.2011
  6. V ZR 86/21 - Unterlassungsverlangen der zweckwidrigen Nutzung nur durch den Verband, alleinige Prozessführungsbefugnis der Gemeinschaft
    Leitsatz: Der einzelne Wohnungseigentümer kann nach Inkrafttreten des WEMoG nicht mehr von einem anderen Wohnungseigentümer oder dessen Mieter die Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung des Wohnungseigentums verlangen. Entsprechende Unterlassungsansprüche können nunmehr allein von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geltend gemacht werden (Bestätigung von Senat, Urteil vom 16. Juli 2021 - V ZR 284/19, GE 2021, 1370 = NZM 2021, 717 Rn. 13, 19 f.).
    BGH
    28.01.2022
  7. VII ZR 34/20 - Bauvertrag, Verstoß gegen AGB-Recht, Mangelbeseitigung, Mängelrügen
    Leitsatz: Ist die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart worden, hält § 4 Nr. 7 Satz 3 VOB/B (2002) ebenso wie die hierauf rückbezogene Bestimmung in § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 VOB/B (2002) bei Verwendung durch den Auftraggeber der Inhaltskontrolle nicht stand. Die Kündigungsregelung in § 4 Nr. 7 Satz 3 i.V.m. § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 VOB/B (2002) benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB und ist daher unwirksam.
    BGH
    19.01.2023
  8. 3 O 300/23 - Datenschutz, Online-Exposé, Schadensersatz
    Leitsatz: Will ein Makler Fotos einer Immobilie für ein Exposé verwenden, benötigt er die Einwilligung der Bewohner des Hauses. Die Verwendung der Bilder ohne Einwilligung kann Schadensersatzansprüche in Form von Schmerzensgeld zur Folge haben.(Leitsätze der Redaktion)
    LG Frankenthal
    04.06.2024
  9. V ZR 119/20 - Computersimulation als zugesicherte Eigenschaft, maßgeblicher Zeitpunkt für die Kaufentscheidung
    Leitsatz: a)  Der Ausnahmefall des § 434 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 BGB, wonach der Verkäufer für seine unzutreffende öffentliche Äußerung über Eigenschaften der Kaufsache dann nicht haftet, wenn die Äußerung die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte, liegt nur vor, wenn ein Einfluss der öffentlichen Äußerung auf die Kaufentscheidung nachweislich ausgeschlossen ist. b)  Mit der „Kaufentscheidung“ i.S.d. § 434 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 BGB ist der Abschluss des Kaufvertrags gemeint. Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine öffentliche Äußerung des Verkäufers über die Eigenschaft eines Grundstücks die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte, ist deshalb nicht der Zeitpunkt, zu dem der Käufer sich entschlossen hat, das Grundstück zu erwerben, sondern der Zeitpunkt der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrags.
    BGH
    16.07.2021
  10. BVerwG 8 B 15.11 - Anmeldefrist für Ansprüche auf Bruchteilsrestitution; Verwirkung
    Leitsatz: 1. Auch vermögensrechtliche Ansprüche nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG unterliegen der Anmeldefrist nach § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG. 2. Hat der seine etwaigen vermögensrechtliche Ansprüche nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG erst nach Ablauf der Anmeldefrist geltend machende Antragsteller seine Interessen und Rechte bei einem Prozesserfolg der JCC durch das zu seinen Gunsten durchzuführende „Goodwill-Verfahren" zunächst als ausreichend gewahrt angesehen, hat er von der Geltendmachung eigener Ansprüche Abstand genommen, so dass die Anmeldung der Ansprüche nach einem längeren Zuwarten als unzulässig erscheint. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    09.09.2011