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Urteil Vollstreckungsabwehrklage zu prozesszweckfremden Zielen, Zwangsversteigerung aus Sicherungsgrundschuld


Schlagworte

Vollstreckungsabwehrklage zu prozesszweckfremden Zielen, Zwangsversteigerung aus Sicherungsgrundschuld

Leitsatz

Erhebt der Schuldner während eines laufenden, aufgrund einer Sicherungsgrundschuld betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens eine Vollstreckungsabwehrklage, die er auf die Verjährung eines Teils der Grundschuldzinsen stützt, kann das Rechtsschutzbedürfnis ausnahmsweise zu verneinen sein. Dies setzt voraus, dass der Gläubiger nicht wegen der verjährten Zinsen vollstreckt; ferner müssen Indizien vorliegen, die in einer Gesamtwürdigung den sicheren Schluss erlauben, dass die Vollstreckungsabwehrklage ausschließlich prozesszweckfremden Zielen dient.

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