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Urteil Mietminderung wegen einer Besorgnis der Gesundheitsgefahr durch Legionel-lenbefall
Schlagworte
Mietminderung wegen einer Besorgnis der Gesundheitsgefahr durch Legionel-lenbefall
Leitsatz
Die berechtigte Befürchtung, der Legionellenbefall des Trinkwassers stelle eine Gesundheitsgefahr dar, rechtfertigt eine Minderung der Miete um 10 %. Eine darüber hinausgehende Minderung wäre nur dann berechtigt, wenn der Legionellenbefall eine tatsächliche Gefahr für die Gesundheit darstellen würde.
(Leitsatz der Redaktion)
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