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16 C 631/86 - Rückgängigmachung vertragswidriger Änderungseingriffe; Modernisierungsmaßnahmen, Beseitigung; Duldungspflicht des Mieters; Ungerechtfertigte Bereicherung; Mietsachen, Bestandteile; NutzungsbefugnisLeitsatz: Zur Frage, ob der Vermieter von ihm geschaffene Modernisierungsmaßnahmen wieder rückgängig machen kann, wenn der Mieter nicht zur Zahlung eines Modernisierungszuschlages verpflichtet ist.AG Schöneberg30.01.1987
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64 S 308/86 - Rückzahlung von Heizkostenvorschüssen bei unrichtigen Umlegungsmaßstab; Zurückbehaltungsrecht, Kabelanschluß; Anschluß der Minderung bei selbstverschuldeten Mängeln; Heizkostenvorschüsse, Mietnebenkosten, Rückzahlungsanspruch, Abrechnungsmodus, Umlegungsmaßstab, Verbesserung der Mietsache, Modernisierungsmaßnahme, Breitbandkabelanschluß; Ankündigung, schriftlich; Mietminderung, Ausschluß; Kenntnis des Fehlers der Mietsache; Mängel der MietsacheLeitsatz: 1. Der Mieter, der vom Vermieter Rückzahlung eines Teilbetrages der gezahlten Heizkostenvorschüsse verlangt, muß darlegen, daß der Vermieter um diesen Betrag ungerechtfertigt bereichert ist. Insoweit muß er eine dem vertraglichen oder dem diesem vorgehenden gesetzlichen Abrechnungsmodus entsprechende Abrechnung vorlegen, in welcher sein tatsächlicher Verbrauch an Heizwärme ausgewiesen wird und aus der sich ergibt, daß ihm ein Guthaben zusteht. 2. Die Tatsache, daß der Vermieter nicht entsprechend dem vertraglich vereinbarten bzw. dem diesen vorgehenden gesetzlichen Abrechnungsmodus abgerechnet hat, berechtigt den Mieter nicht schon, die Rückzahlung eines Teiles der Heizkostenvorschüsse zu verlangen. 3. Der Mieter hat allein wegen einer vertrags- oder gesetzeswidrigen Abrechnung des Vermieters noch kein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Heizkostenvorschüsse. Die Belange des Mieters sind hinreichend gewahrt, wenn er seinen Anspruch auf Erteilung einer den vertraglichen Vereinbarungen entsprechenden Abrechnung gegen den Vermieter geltend macht und notfalls im Wege der Klage durchsetzt.LG Berlin30.01.1987
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5 C 644/86 - Schönheitsreparaturen außerhalb des Fristenplans; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen, Fälligkeit; Fristenplan; AbnahmeprotokollLeitsatz: 1. Ob Schönheitsreparaturen erforderlich sind, ist allein nach dem tatsächlichen Zustand zu beurteilen; Fristenpläne sind nur ein Anhaltspunkt. 2. Der Vermieter ist an die Feststellungen des Abnahmeprotokolls nicht gebunden und kann die Beseitigung weiterer Mängel verlangen, wenn der Mieter seine Unterschrift unter das Protokoll verweigert und ausdrücklich eine Mahnung verlangt.AG Tiergarten02.02.1987
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65 S 137/86 - Gehaltsabtretung/preisrechtswidrige Leistung; Preisrechtswidrige Leistung/Sicherungsabtretung; Sicherungsabtretung/preisrechtswidrige Leistung; einmalige Leistung des Mieters/Sicherungsabtretung; Gehaltsabtretung/preisrechtswidrige LeistungLeitsatz: Die im Mietvertrag erklärte Sicherungsabtretung von Gehalts- und anderen Ansprüchen ist gem. § 29 a I. BMG preisrechtswidrig.LG Berlin03.02.1987
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RE-Miet 2/86 - Baulärm; Streitverkündung; Mietminderungsprozess; Lärmbeeinträchtigung; MinderungLeitsatz: Der Anspruch des Mieters von Wohnraum, wegen eines vom Nachbargrundstück ausgehenden Baulärms den Mietzins zu mindern, wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Vermieter als Eigentümer die Lärmbeeinträchtigung ohne Anspruch auf Ausgleichszahlung dulden muß.BayObLG04.02.1987
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VIII ZR 355/85 - Verjährungshemmung durch Verhandlungen; Hemmung der Verjährung; Verschlechterung der Mietsache, vertragliche Ersatzansprüche; Nutzung der Mietsache, vertragsgemäße; Verjährung, Hemmung durch Verhandlungen; Verhandlungen über Ersatzansprüche des VermietersLeitsatz: § 852 Abs. 2 BGB gilt für Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache auch dann, wenn diese durch den vertragsmäßigen Gebrauch des Mietobjektes herbeigeführt worden sind, der Mieter aber insoweit die Ersatzpflicht vertraglich übernommen hat (Ergänzung zu BGHZ 93, 64).BGH04.02.1987
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REMiet 2/86 - Mietminderung wegen Baulärms; Mietzinsminderung; Baulärm; Mängel der Mietsache; Lärmbeeinträchtigung; Nachbargrundstück; ImmissionenLeitsatz: Der Anspruch des Mieters von Wohnraum, wegen eines vom Nachbargrundstück ausgehenden Baulärms den Mietzins zu mindern, wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Vermieter als Eigentümer die Lärmbeeinträchtigung ohne Anspruch auf Ausgleichszahlung dulden muß.BayObLG04.02.1987
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6 C 488/86 - Grunddienstbarkeit; Geh-und Fahrrecht; Freihalten des FahrstreifensLeitsatz: 1. Der Grundstückseigentümer kann von einem grunddienstbarkeitsberechtigten Hinterlieger das Verschlossenhalten der Zufahrtstür verlangen. 2. Zum Anspruch des Grunddienstbarkeitsberechtigten (Geh- und Fahrrecht) auf Freihalten des Fahrstreifens von Anpflanzungen in einer bestimmten Breite und einer bestimmten lichten Weite der Tordurchfahrt.AG Tempelhof-Kreuzberg04.02.1987
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61 S 322/86 - Formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Wohnung, unrenoviert, BeweislastLeitsatz: Steht fest, daß eine Wohnung mindestens teilweise unrenoviert vermietet wurde, trägt der Vermieter die Beweislast dafür, daß sie nicht im ganzen unrenoviert war.LG Berlin05.02.1987
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64 S 369/86 - Vereitelung der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung durch Mieterverhalten; Mietnebenkosten, Heizkostenabrechnung, Umlegungsmaßstab, Ablesung der Wärmemesser, VerhinderungLeitsatz: 1. Es besteht bereits ein vertraglicher Anspruch auf verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung, wenn die Mietvertragsparteien vereinbart haben, daß die Kosten nach der "Wohnfläche bzw. der qm-Zahl der beheizten Fläche sowie dem Stande der Wärmemesser" umgelegt werden sollen, und die entsprechenden Wärmemesser eingebaut sind. 2. Der Anspruch auf verbrauchsabhängige Abrechnung kann entfallen, wenn der Mieter trotz mehrfacher Ankündigung durch das Ableseunternehmen die Ermittlung des Individualverbrauchs vereitelt hat. Im Bestreitensfall muß jedoch der Vermieter insoweit im einzelnen darlegen, wann die schriftlichen Ankündigungen zu welchem Ablesezeitpunkt erfolgten, wann und warum eine Ablesung nicht möglich gewesen ist und wie oft für den jeweiligen Abrechnungszeitraum der Mieter die Ablesung verhindert hat.LG Berlin10.02.1987