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  1. 64 S 369/86 - Vereitelung der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung durch Mieterverhalten; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung; Umlegungsmaßstab; Ablesung der Wärmemesser, Verhinderung
    Leitsatz: 1. Es besteht bereits ein vertraglicher Anspruch auf verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung, wenn die Mietvertragsparteien vereinbart haben, daß die Kosten nach der "Wohnfläche bzw. der qm-Zahl der beheizten Fläche sowie dem Stande der Wärmemesser" umgelegt werden sollen, und die entsprechenden Wärmemesser eingebaut sind. 2. Der Anspruch auf verbrauchsabhängige Abrechnung kann entfallen, wenn der Mieter trotz mehrfacher Ankündigung durch das Ableseunternehmen die Ermittlung des Individualverbrauchs vereitelt hat. Im Bestreitensfall muß jedoch der Vermieter insoweit im einzelnen darlegen, wann die schriftlichen Ankündigungen zu welchem Ablesezeitpunkt erfolgten, wann und warum eine Ablesung nicht möglich gewesen ist und wie oft für den jeweiligen Abrechnungszeitraum der Mieter die Ablesung verhindert hat.
    LG Berlin
    10.02.1987
  2. 61 S 322/86 - Formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Wohnung, unrenoviert, Beweislast
    Leitsatz: Steht fest, daß eine Wohnung mindestens teilweise unrenoviert vermietet wurde, trägt der Vermieter die Beweislast dafür, daß sie nicht im ganzen unrenoviert war.
    LG Berlin
    05.02.1987
  3. 65 S 137/86 - Gehaltsabtretung/preisrechtswidrige Leistung; Preisrechtswidrige Leistung/Sicherungsabtretung; Sicherungsabtretung/preisrechtswidrige Leistung; einmalige Leistung des Mieters/Sicherungsabtretung; Gehaltsabtretung/preisrechtswidrige Leistung
    Leitsatz: Die im Mietvertrag erklärte Sicherungsabtretung von Gehalts- und anderen Ansprüchen ist gem. § 29 a I. BMG preisrechtswidrig.
    LG Berlin
    03.02.1987
  4. 64 S 308/86 - Rückzahlung von Heizkostenvorschüssen bei unrichtigen Umlegungsmaßstab; Zurückbehaltungsrecht, Kabelanschluß; Anschluß der Minderung bei selbstverschuldeten Mängeln; Heizkostenvorschüsse, Mietnebenkosten, Rückzahlungsanspruch, Abrechnungsmodus, Umlegungsmaßstab, Verbesserung der Mietsache, Modernisierungsmaßnahme, Breitbandkabelanschluß; Ankündigung, schriftlich; Mietminderung, Ausschluß; Kenntnis des Fehlers der Mietsache; Mängel der Mietsache
    Leitsatz: 1. Der Mieter, der vom Vermieter Rückzahlung eines Teilbetrages der gezahlten Heizkostenvorschüsse verlangt, muß darlegen, daß der Vermieter um diesen Betrag ungerechtfertigt bereichert ist. Insoweit muß er eine dem vertraglichen oder dem diesem vorgehenden gesetzlichen Abrechnungsmodus entsprechende Abrechnung vorlegen, in welcher sein tatsächlicher Verbrauch an Heizwärme ausgewiesen wird und aus der sich ergibt, daß ihm ein Guthaben zusteht. 2. Die Tatsache, daß der Vermieter nicht entsprechend dem vertraglich vereinbarten bzw. dem diesen vorgehenden gesetzlichen Abrechnungsmodus abgerechnet hat, berechtigt den Mieter nicht schon, die Rückzahlung eines Teiles der Heizkostenvorschüsse zu verlangen. 3. Der Mieter hat allein wegen einer vertrags- oder gesetzeswidrigen Abrechnung des Vermieters noch kein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Heizkostenvorschüsse. Die Belange des Mieters sind hinreichend gewahrt, wenn er seinen Anspruch auf Erteilung einer den vertraglichen Vereinbarungen entsprechenden Abrechnung gegen den Vermieter geltend macht und notfalls im Wege der Klage durchsetzt.
    LG Berlin
    30.01.1987
  5. 52 T 92/86 - Kein Gesamtschuldnerausgleich des Mieters gegen früheren Mitmieter; Mietermehrheit; Ausscheiden eines Mitmieters; Schadensersatz wegen Verschlechterung; Gesamtschuldnerausgleich; Wiederherstellungsanspruch
    Leitsatz: Der Ehegatte, dem nach der Ehescheidung die Wohnung vom Familiengericht zum alleinigen Miet- und Nutzungsrecht zugewiesen worden war, haftet bei Auszug dem Vermieter für die Wiederherstellung des Zustandes allein; es besteht insoweit keine Gesamtschuldnerschaft des früheren Mitmieters (Ehepartner) gegenüber dem Vermieter, so daß der in der Wohnung verbliebene Ehepartner keinen Gesamtschuldnerausgleichsanspruch hat.
    LG Berlin
    27.01.1987
  6. 64 S 288/86 - Keine Senkung der Kostenmiete wegen erhöhter Heizkosten durch exponierte Lage; Mietpreisbindung; Kostenmiete, Neubauwohnung; Heizkostenbelastung; Wohnung, ungünstige Lage; Wegfall der Geschäftsgrundlage; unbillige Härte
    Leitsatz: Die für die Mieter von Wohnungen in exponierter Lage entstehenden Kostennachteile stellen keine unbillige Härte i.S. von § 11 Absatz 1 Nr. 4 HeizkV dar.
    LG Berlin
    27.01.1987
  7. 64 S 288/86 - Keine Senkung der Kostenmiete wegen erhöhter Heizkosten durch exponierte Lage; Mietpreisbindung; Kostenmiete, Neuberechnung; Heizkostenbelastung; Wohnung, ungünstige Lage; Wegfall der Geschäftsgrundlage; unbillige Härte
    Leitsatz: 1. Eine erheblich höhere Heizkostenbelastung nach Umstellung auf die verbrauchsabhängige Abrechnung berechtigt auch den Mieter einer ungünstig gelegenen Wohnung (unter dem Flachdach im obersten Geschoß, drei Außenwände) nicht dazu, von seinem Vermieter eine Neuberechnung der Kostenmiete zu fordern. 2. Allein wegen der Umstellung auf die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung kann keine Anpassung der vereinbarten Kaltmiete verlangt werden. 3. Die für die Mieter von Wohnungen in exponierter Lage entstehenden Kostennachteile stellen auch keine unbillige Härte i. S. von § 11 Abs. 1 Nr. 4 HeizkostenVO dar.
    LG Berlin
    27.01.1987
  8. 64 S 288/86 - Keine Senkung der Kostenmiete wegen erhöhter Heizkosten durch exponierte Lage; Mietpreisbindung; Kostenmiete, Neuberechnung; Heizkostenbelastung; Wohnung, ungünstige Lage; Wegfall der Geschäftsgrundlage; unbillige Härte
    Leitsatz: 1. Eine erheblich höhere Heizkostenbelastung nach Umstellung auf die verbrauchsabhängige Abrechnung berechtigt auch den Mieter einer ungünstig gelegenen Wohnung (unter dem Flachdach im obersten Geschoß, drei Außenwände) nicht dazu, von seinem Vermieter eine Neuberechnung der Kostenmiete zu fordern. 2. Allein wegen der Umstellung auf die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung kann keine Anpassung der vereinbarten Kaltmiete verlangt werden. 3. Die für die Mieter von Wohnungen in exponierter Lage entstehenden Kostennachteile stellen auch keine unbillige Härte i.S. von § 11 Abs. 1 Nr. 4 HeizkVO dar.
    LG Berlin
    27.01.1987
  9. 63 S 100/86 - Lagebedingter Energiebedarf kein Mangel; Heizkostenverteiler; Heizkostenabrechnung; verbrauchsabhängige; Mangel der Mietsache; Mietzinsminderung; Lage der Wohnung; erhöhter Energiebedarf
    Leitsatz: 1. Die Anbringung von 2 Heizkostenverteilern bei übergroßen Heizkörpern entspricht den Anforderungen aus § 7 HeizkostenV. 2. Der erhöhte Energiebedarf einer ungünstig gelegenen Woh nung stellt keinen Mangel der Mietsache dar.
    LG Berlin
    27.01.1987
  10. 63 S 100/86 - Lagebedingter Energiebedarf kein Mangel; Heizkostenverteiler; Heizkostenabrechnung, verbrauchsabhängige; Mangel der Mietsache; Mietzinsminderung; Lage der Wohnung; erhöhter Energiebedarf
    Leitsatz: 1. Die Anbringung von 2 Heizkostenverteilern bei übergroßen Heizkörpern entspricht den Anforderungen aus § 7 HeizkostenVO. 2. Der erhöhte Energiebedarf einer ungünstig gelegenen Wohnung stellt keinen Mangel der Mietsache dar.
    LG Berlin
    27.01.1987