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12 C 354/87 - . Formfehler der Mieterhöhungserklärung durch jahrelanges Schweigen des Mieters geheilt.; Mietpreisbindung; öffentlich geförderter Neubau; Mieterhöhungserklärung, Form; Betriebskostenabrechnung; Umlageabrechnung; Rügeobliegenheit des Mieters; Formfehler, Heilung; Begründung, NachholungLeitsatz: Zu den Anforderungen an Mieterhöhungserklärungen nach § 10 WoBindG und den Anforderungen an Umlageabrechnungen.AG Schöneberg08.12.1987
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12 C 354/87 - . Formfehler der Mieterhöhungserklärung durch jahrelanges Schweigen des Mieters geheilt.; Mietpreisbindung; öffentlich geförderter Neubau; Mieterhöhungserklärung; Form; Betriebskostenabrechnung; Umlageabrechnung; Rügeobliegenheit des Mieters; FormfLeitsatz: 1. Zu den Anforderungen an Mieterhöhungserklärungen nach § 10 WoBindG und den Anforderungen an Umlageabrechnungen. 2. Zur Mietminderung wegen schlechten Fernsehempfangs.AG Schöneberg08.12.1987
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21 U 5771/87 - Straßenreinigungsentgelt; AnliegerLeitsatz: 1. Zur Frage, wer Anlieger im Sinne des Straßenreinigungsgesetzes ist. 2. Zum Bedeutungsinhalt des "wirtschaftlichen Zwecks" in § 5 Abs. 2 Satz 2 StRG.KG08.12.1987
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62 S 146/87 - Heizkostenabrechnung/Ansatz von Verbrauchseinheiten aus mehreren Abrechnungsperioden; Heizkostenabrechnung/mehrere Heizperioden; Zwischenablesung/Heizperioden; Heizperioden/Abrechnung; mehrerer Verbrauchseinheiten/mehrere HeizperiodenLeitsatz: Ist eine Zwischenablesung zwischen zwei Heizperioden unterblieben, ist es unzulässig, Verbrauchseinheiten, die (zum erheblichen Teil) in der vorangegangenen Heizperiode angefallen sind, in der Heizkostenabrechnung für die folgende Heizperiode anzusetzen, zumal nicht davon ausgegangen werden kann, daß das Heizverhalten der Mieter einer Wohnanlage während der einzelnen Heizperioden identisch ist.LG Berlin07.12.1987
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61 S 201/87 - Kündigung nach Tod des Mieters; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, Fristbeginn; Mieterschutz; berechtigtes Interesse des Vermieters; Gebrauchsüberlassung an Dritte; Wohngemeinschaft; Lebensgemeinschaft, nichteheliche; berechtigtes Interesse des MietersLeitsatz: 1. Die gesetzliche Frist zur Kündigung des Mietverhältnisses beginnt im Falle des § 569 Abs. 1 BGB für den Vermieter erst zu laufen, wenn er vom Tod des Mieters und dessen Erben Kenntnis erlangt hat. 2. Hat der Erbe des Mieters dargelegt, daß er nach seinem Eintritt in das Mietverhältnis sich entschlossen habe, mit dem bisherigen Untermieter des Erblassers in einer Lebensgemeinschaft auf Dauer die Wohnung zu bewohnen, so gibt das Verhalten des Mieters dem Vermieter kein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses, sofern nicht die Voraussetzungen des § 549 Abs. 2 Satz 1 BGB vorliegen.LG Berlin07.12.1987
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62 S 335/87 - Kündigungserklärung durch Prozeßbevollmächtigten; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigungserklärung, Abgabe, Empfangnahme; Prozeßvollmacht, Umfang; Prozeßbevollmächtigter; Kündigung im ProzeßLeitsatz: Zum Umfang einer Prozeßvollmacht.LG Berlin03.12.1987
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3 C 502/87 - vertragswidriger Gebrauch/Aufkleber; Aufkleber; vertragswidriger Gebrauch; Plakat; Unterlassungsanspruch; Wohnungstür, Aufkleber; Treppenhaus, Meinungsäußerung; Friedenspflicht; Treuepflicht; OrtsüblichkeitLeitsatz: Die Außenseite der Wohnungseingangstür gilt auch ohne besondere Abrede im Mietvertrag als in gewissem Umfang mitvermietet. Daher ist die Frage, ob vom Mieter an der Außenseite angebrachte Aufkleber zu entfernen sind, unter Berücksichtigung des Gesamtzustandes des Treppenhauses und der Ortsüblichkeit individueller Gestaltung der Wohnungseingangstür zu entscheiden.AG Tempelhof-Kreuzberg01.12.1987
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62 S 115/87 - Wohnungsbesichtigungsprotokoll; deklaratorisches Anerkenntnis; Abnahmeprotokoll; Schuldanerkenntnis; deklaratorisches; Schönheitsreparaturen; Verpflichtung zur AusführungLeitsatz: 1. Auch bei Vermietung einer unrenovierten Wohnung verstößt die Abwälzung der Schönheitsreparaturen nicht gegen das AGB-Gesetz. Der Mieter schuldet dann aber nur solche Schönheitsreparaturen, die entsprechend seiner Mietzeit nach Maßgabe des üblichen Fristenplans fällig geworden sind. 2. Zur Frage, wie eine eingegangene Verpflichtung zu werten ist, in der die ausziehenden Mieter zugesagt haben, die zuvor festgestellten und im einzelnen beschriebenen Schönheitsreparaturen auszuführen, obwohl hierzu keine rechtliche Verpflichtung bestand. 3. Zur Frage des Nutzungsausfalls, wenn der Mieter die Wohnung nur in Teilen zu renovieren hat.LG Berlin30.11.1987
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62 S 115/87 - Wohnungsbesichtigungsprotokoll; deklaratorisches Anerkenntnis; Abnahmeprotokoll; Schuldanerkenntnis, deklaratorisches; Schönheitsreparaturen, Verpflichtung zur AusführungLeitsatz: Zur Frage, wie eine eingegangene Verpflichtung zu werten ist, in der die ausziehenden Mieter zugesagt haben, die zuvor festgestellten und im einzelnen beschriebenen Schönheitsreparaturen auszuführen, obwohl hierzu keine rechtliche Verpflichtung bestand.LG Berlin30.11.1987
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18 C 466/87 - Preisrechtswidrige Verpflichtung/Mietermodernisierung im Altbau; Altbau/Mietermodernisierung; Mietermodernisierung/Altbau; Modernisierungsrichtlinien/Ausschluß von SchadensersatzansprüchenLeitsatz: Verpflichtet sich der Mieter mietvertraglich, durch Mietermodernisierung ein Bad mit WC einzubauen und kündigt er das Mietverhältnis, bevor mit den Arbeiten begonnen werden kann, so hat der Vermieter keinen Schadensersatzanspruch in Höhe der nach den ModInstRL von der WBK ansonsten dem Mieter gewährten öffentlichen Mittel, da die mietvertragliche Verpflichtung zur Mietermodernisierung gegen § 29 a Abs. 1 I. BMG verstößt. Im übrigen gebieten auch Sinn und Zweck der ModInstRL die Versagung eines Schadensersatzanspruches.AG Wedding29.11.1987