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  1. 12 C 354/87 - . Formfehler der Mieterhöhungserklärung durch jahrelanges Schweigen des Mieters geheilt.; Mietpreisbindung; öffentlich geförderter Neubau; Mieterhöhungserklärung, Form; Betriebskostenabrechnung; Umlageabrechnung; Rügeobliegenheit des Mieters; Formfehler, Heilung; Begründung, Nachholung
    Leitsatz: Zu den Anforderungen an Mieterhöhungserklärungen nach § 10 WoBindG und den Anforderungen an Umlageabrechnungen.
    AG Schöneberg
    08.12.1987
  2. 12 C 354/87 - . Formfehler der Mieterhöhungserklärung durch jahrelanges Schweigen des Mieters geheilt.; Mietpreisbindung; öffentlich geförderter Neubau; Mieterhöhungserklärung; Form; Betriebskostenabrechnung; Umlageabrechnung; Rügeobliegenheit des Mieters; Formf
    Leitsatz: 1. Zu den Anforderungen an Mieterhöhungserklärungen nach § 10 WoBindG und den Anforderungen an Umlageabrechnungen. 2. Zur Mietminderung wegen schlechten Fernsehempfangs.
    AG Schöneberg
    08.12.1987
  3. 21 U 5771/87 - Straßenreinigungsentgelt; Anlieger
    Leitsatz: 1. Zur Frage, wer Anlieger im Sinne des Straßenreinigungsgesetzes ist. 2. Zum Bedeutungsinhalt des "wirtschaftlichen Zwecks" in § 5 Abs. 2 Satz 2 StRG.
    KG
    08.12.1987
  4. 62 S 146/87 - Heizkostenabrechnung/Ansatz von Verbrauchseinheiten aus mehreren Abrechnungsperioden; Heizkostenabrechnung/mehrere Heizperioden; Zwischenablesung/Heizperioden; Heizperioden/Abrechnung; mehrerer Verbrauchseinheiten/mehrere Heizperioden
    Leitsatz: Ist eine Zwischenablesung zwischen zwei Heizperioden unterblieben, ist es unzulässig, Verbrauchseinheiten, die (zum erheblichen Teil) in der vorangegangenen Heizperiode angefallen sind, in der Heizkostenabrechnung für die folgende Heizperiode anzusetzen, zumal nicht davon ausgegangen werden kann, daß das Heizverhalten der Mieter einer Wohnanlage während der einzelnen Heizperioden identisch ist.
    LG Berlin
    07.12.1987
  5. 61 S 201/87 - Kündigung nach Tod des Mieters; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, Fristbeginn; Mieterschutz; berechtigtes Interesse des Vermieters; Gebrauchsüberlassung an Dritte; Wohngemeinschaft; Lebensgemeinschaft, nichteheliche; berechtigtes Interesse des Mieters
    Leitsatz: 1. Die gesetzliche Frist zur Kündigung des Mietverhältnisses beginnt im Falle des § 569 Abs. 1 BGB für den Vermieter erst zu laufen, wenn er vom Tod des Mieters und dessen Erben Kenntnis erlangt hat. 2. Hat der Erbe des Mieters dargelegt, daß er nach seinem Eintritt in das Mietverhältnis sich entschlossen habe, mit dem bisherigen Untermieter des Erblassers in einer Lebensgemeinschaft auf Dauer die Wohnung zu bewohnen, so gibt das Verhalten des Mieters dem Vermieter kein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses, sofern nicht die Voraussetzungen des § 549 Abs. 2 Satz 1 BGB vorliegen.
    LG Berlin
    07.12.1987
  6. 62 S 335/87 - Kündigungserklärung durch Prozeßbevollmächtigten; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigungserklärung, Abgabe, Empfangnahme; Prozeßvollmacht, Umfang; Prozeßbevollmächtigter; Kündigung im Prozeß
    Leitsatz: Zum Umfang einer Prozeßvollmacht.
    LG Berlin
    03.12.1987
  7. 3 C 502/87 - vertragswidriger Gebrauch/Aufkleber; Aufkleber; vertragswidriger Gebrauch; Plakat; Unterlassungsanspruch; Wohnungstür, Aufkleber; Treppenhaus, Meinungsäußerung; Friedenspflicht; Treuepflicht; Ortsüblichkeit
    Leitsatz: Die Außenseite der Wohnungseingangstür gilt auch ohne besondere Abrede im Mietvertrag als in gewissem Umfang mitvermietet. Daher ist die Frage, ob vom Mieter an der Außenseite angebrachte Aufkleber zu entfernen sind, unter Berücksichtigung des Gesamtzustandes des Treppenhauses und der Ortsüblichkeit individueller Gestaltung der Wohnungseingangstür zu entscheiden.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    01.12.1987
  8. 62 S 115/87 - Wohnungsbesichtigungsprotokoll; deklaratorisches Anerkenntnis; Abnahmeprotokoll; Schuldanerkenntnis; deklaratorisches; Schönheitsreparaturen; Verpflichtung zur Ausführung
    Leitsatz: 1. Auch bei Vermietung einer unrenovierten Wohnung verstößt die Abwälzung der Schönheitsreparaturen nicht gegen das AGB-Gesetz. Der Mieter schuldet dann aber nur solche Schönheitsreparaturen, die entsprechend seiner Mietzeit nach Maßgabe des üblichen Fristenplans fällig geworden sind. 2. Zur Frage, wie eine eingegangene Verpflichtung zu werten ist, in der die ausziehenden Mieter zugesagt haben, die zuvor festgestellten und im einzelnen beschriebenen Schönheitsreparaturen auszuführen, obwohl hierzu keine rechtliche Verpflichtung bestand. 3. Zur Frage des Nutzungsausfalls, wenn der Mieter die Wohnung nur in Teilen zu renovieren hat.
    LG Berlin
    30.11.1987
  9. 62 S 115/87 - Wohnungsbesichtigungsprotokoll; deklaratorisches Anerkenntnis; Abnahmeprotokoll; Schuldanerkenntnis, deklaratorisches; Schönheitsreparaturen, Verpflichtung zur Ausführung
    Leitsatz: Zur Frage, wie eine eingegangene Verpflichtung zu werten ist, in der die ausziehenden Mieter zugesagt haben, die zuvor festgestellten und im einzelnen beschriebenen Schönheitsreparaturen auszuführen, obwohl hierzu keine rechtliche Verpflichtung bestand.
    LG Berlin
    30.11.1987
  10. 18 C 466/87 - Preisrechtswidrige Verpflichtung/Mietermodernisierung im Altbau; Altbau/Mietermodernisierung; Mietermodernisierung/Altbau; Modernisierungsrichtlinien/Ausschluß von Schadensersatzansprüchen
    Leitsatz: Verpflichtet sich der Mieter mietvertraglich, durch Mietermodernisierung ein Bad mit WC einzubauen und kündigt er das Mietverhältnis, bevor mit den Arbeiten begonnen werden kann, so hat der Vermieter keinen Schadensersatzanspruch in Höhe der nach den ModInstRL von der WBK ansonsten dem Mieter gewährten öffentlichen Mittel, da die mietvertragliche Verpflichtung zur Mietermodernisierung gegen § 29 a Abs. 1 I. BMG verstößt. Im übrigen gebieten auch Sinn und Zweck der ModInstRL die Versagung eines Schadensersatzanspruches.
    AG Wedding
    29.11.1987