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Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Unverletzlichkeit der Wohnung; Pfändung; Gerichtsvollzieher; Durchsuchungsanordnung
Leitsatz
Die Durchsuchung von Räumen des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher zur Erledigung mehrerer Pfändungsaufträge (§ 827 Abs. 3 ZPO) verstößt gegen Art. 13 Abs. 1 GG, wenn für einen Teil der Gläubiger keine Durchsuchungsanordung vor liegt, der Gerichtsvollzieher sich aber wegen der Vollstreckung für diese Gläubiger länger in den Räumen des Schuldners aufhalten muß.
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