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Urteil preisgebundenem Neubau
Schlagworte
preisgebundenem Neubau; Betriebskostenabrechnung; Fahrstuhlkosten; Vollwartungsvertrag
Leitsatz
Bei preisgebundenem Neubau muß der Vermieter für die Anrechnung von Fahrstuhlkosten
a) die Kosten jeder Aufzugsanlage getrennt erfassen;
b) Rabatte aus einem Vollwartungsvertrag an die Mieter weitergeben;
c) auch einen Nachzahlungsbetrag wegen gestiegener Betriebskosten erläutern.
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