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Urteil Pachtvertrag


Schlagworte

Pachtvertrag; Neuverpachtung der Gaststätte; Getränkebezugsverpflichtung

Leitsatz

Einem Pachtvertrage zwischen Gaststätteneigentümer und vorpachtberechtigter Brauerei ist nicht von vornherein immanent,dass bei Neuverpachtung der Gaststätte keine Bier- oder Getränkebezugsverpflichtung des neuen Pächters gegenüber einem Dritten mit Wirkung für den Vorpachtberechtigten vereinbart werden kann; dazu bedarf es vielmehr einer ausdrücklichen Absprache im Pachtvertrag.

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