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Urteil Mietnebenkosten
Schlagworte
Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung; Schornsteinfegergebühren; Verbrauchsschätzung
Leitsatz
1. Die Schornsteinfegergebühren gehören mit Ausnahme der Immissionsmeßwerte nicht zu den Heizkosten.
2. Zur Frage, wie in einer Wirtschaftseinheit abgerechnet werden kann, wenn ohne Vorerfassung unterschiedliche Verteilmaßstäbe zugrundegelegt werden müssen.
3. Zur Zulässigkeit von Schätzungen des Heizverbrauchs.
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