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Urteil Kündigung wegen Nichtzahlung des vereinbarten Mieterdarlehens
Schlagworte
Kündigung wegen Nichtzahlung des vereinbarten Mieterdarlehens; Mieterdarlehen/Nichtzahlung als Kündigungsgrund; Kündigung/wegen Nichtzahlung des Mieterdarlehens; außerordentliche Kündigung/wegen Nichtzahlung des Mieterdarlehens; fristlose Kündigung/wegen Nichtzahlung des Mieterdarlehens
Leitsatz
Wer ein vertraglich mit dem Mietvertrag vereinbartes Mieterdarlehen nicht mindestens unverzüglich nach Vertragsschluß an den Vermieter zahlt, kann ohne weitere Mahnung fristlos gekündigt werden.
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