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Urteil Fotokopiekosten
Schlagworte
Fotokopiekosten; Betriebskostenunterlagen/Ablichtungen; Einsichtsrecht des Mieters/Betriebskostenunterlagen; Ablichtungen/Betriebskostenunterlagen; Auslagen/Betriebskostenabrechnungsunterlagen
Leitsatz
Die gegen Aushändigung der Fotokopie zu erbringende Auslagenerstattung in Höhe von 0,50 DM pro Seite ist angemessen.
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