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Urteil Altbau Berlin


Schlagworte

Altbau Berlin; Instandsetzungszuschlag

Leitsätze

1. Kosten, die der Vermieter im Wege des Schadensersatzes von Dritten verlangen kann, berechtigen nicht zum Ansatz bei der Geltendmachung der Instandsetzungszuschläge gem. § 3 XII. BMG.

2. Hinsichtlich der nach § 3 Abs. 1 XII. BMG ansatzfähigen Ko sten ist jedenfalls im Regelfall auf das Bezahlen der Rechnun gen abzustellen.

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