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Urteil Stimmrechtsausschluss eines Wohnungseigentümers bei Insichgeschäft
Schlagworte
Stimmrechtsausschluss eines Wohnungseigentümers bei Insichgeschäft
Leitsatz
Ein Wohnungseigentümer ist entsprechend § 25 Abs. 5 Alt. 1 WEG bei der Beschlussfassung über ein Rechtsgeschäft mit einer rechtsfähigen (Personen-) Gesellschaft jedenfalls dann nicht stimmberechtigt, wenn er an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt und deren Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter ist.
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