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Urteil Wirtschaftsplanbeschluss im Folgejahr
Schlagworte
Wirtschaftsplanbeschluss im Folgejahr
Leitsatz
Ein Beschluss, mit dem nach Ablauf des Wirtschaftsjahres rückwirkend ein Wirtschaftsplan beschlossen wird, ist nicht nichtig, so dass die Eigentümer die beschlossenen Vorauszahlungen zu erbringen haben.
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