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V ZR 217/11 - Vertragsschluss durch Vertreter ohne VertretungsvollmachtLeitsatz: Kann sich ein Vertragspartner nach Treu und Glauben nicht auf die Unwirksamkeit der Vollmacht des Vertreters der Gegenseite berufen, ist es ihm auch verwehrt, seine Erklärungen nach § 178 BGB zu widerrufen oder die Gegenseite gemäß § 177 Abs. 2 BGB zu einer Genehmigung des Vertrages aufzufordern.BGH20.07.2012
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VII ZR 165/09 - Sicherheitsvereinbarung in Fertighausvertrag; unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts des Bauherren; AGB eines Einfamilienfertighausherstellers; Gesamtvergütung; Fertighaushersteller; Fertighausanbieter; Sonderwünsche; Mehrkosten; Minderheiten; Avalprovision; Finanzierungskosten; BauhandwerkersicherungLeitsatz: Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Einfamilienfertighausanbieters in Verträgen mit privaten Bauherren „Der Bauherr ist verpflichtet, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn dem Unternehmen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der nach dem vorliegenden Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung (unter Berücksichtigung von aus Sonderwünschen resultierenden Mehr- oder Minderkosten) zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen." ist nicht gemäß § 307 BGB unwirksam.BGH27.05.2010
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III ZR 105/98 - Maklerlohn, kein - nach Ausübung des Vorkaufsrechts; Provisionsanspruch, - nach Ausübung des Vorkaufsrechts; Vorkaufsrecht, - einer GemeindeLeitsatz: Ein Maklerlohnanspruch gegen den Grundstückskäufer entsteht nach Aus übung eines gesetzlichen Vorkaufs rechts gemäß § 3 BauGB-MaßnahmenG/ § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, 6 BauGB n. F. regelmäßig auch dann nicht, wenn der Käufer das Grundstück anschließend im Wege der - durch das Vorkaufsrecht nicht verhinderten - Zwangsversteige rung erwirbt.BGH04.03.1999
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III ZR 58/19 - Pflicht des Notars zur Ermittlung der VerbrauchereigenschaftLeitsatz: a) Der Notar muss, wenn er um Beurkundung einer auf einen Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung ersucht wird, klären, ob es sich um einen Verbrauchervertrag i.S.d. § 17 Abs. 2a BeurkG handelt, sofern der Status des Urkundsbeteiligten nicht offensichtlich ist. b) Verbleiben hiernach Zweifel an der Verbrauchereigenschaft des Urkundsbeteiligten, muss der Notar den sichersten Weg wählen und den Beteiligten wie einen Verbraucher behandeln. Auf die Einhaltung der Wartefrist des § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG ist auch in diesem Fall hinzuwirken.BGH28.05.2020
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67 T 58/20 - Kostenteilung bei Hauptsachenerledigung im Falle einer Mieterhöhung unter MietendeckelLeitsatz: Verlangt ein Vermieter mit einem vor dem gesetzlichen Stichtag des Art. 1 § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln zugegangenen Verlangen die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete für einen nach dem Stichtag liegenden Zeitpunkt, sind die Kosten des Rechtsstreits im Falle der übereinstimmenden Hauptsachenerledigung gemäß § 91a Abs. 1 ZPO gegeneinander aufzuheben, wenn das Erhöhungsverlangen unter ausschließlicher Zugrundelegung der §§ 558 ff. BGB begründet wäre. Denn es fehlt bislang - für den Fall der Verfassungsgemäßheit des MietenWoG Bln - sowohl an einer höchstrichterlichen Entscheidung zu den von Art. 1 § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln ausgehenden einfachrechtlichen Wirkungen auf einen vermieterseits geltend gemachten Zustimmungsanspruch als auch dazu, ob Art. 1 § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln auf ein vor dem gesetzlichen Stichtag zugegangenes Erhöhungsverlangen Anwendung findet, mit dem der Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete für einen nach dem Stichtag liegenden Zeitpunkt verlangt.LG Berlin23.06.2020
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67 S 299/19 - Unbefugte Gebrauchsüberlassung der gesamten Wohnung an mitwohnendes FamilienmitgliedLeitsatz: Es ist bislang höchstrichterlich ungeklärt, ob ein Mieter„unbefugt“ i.S.d. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB handelt, wenn er den gesamten von ihm gemieteten Wohnraum einem - zuvor mit Kenntnis des Vermieters - in die Mietsache aufgenommenen Familienmitglied überlässt, ebenso, ob eine etwaig in der vollständigen Gebrauchsüberlassung an das Familienmitglied liegende Pflichtverletzung mangels hinreichend ins Gewicht fallender wirtschaftlicher oder sonstiger Nachteile des Vermieters überhaupt geeignet wäre, dessen Rechte in dem von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 BGB geforderten „erheblichen Maße“ zu verletzen.LG Berlin28.07.2020
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311 S 2/19 - Pflicht zur Begründung einer MietpreisbegrenzungsverordnungLeitsatz: Eine ex-nunc-Heilung der Mietpreisbegrenzungsverordnung durch eine nachgeschobene Veröffentlichung der Begründung kommt nicht in Betracht. Schon der Umstand der nachträglichen Veröffentlichung der Verordnungsbegründung führt zur Unwirksamkeit der Mietpreisbegrenzungsverordnung. (Leitsatz der Redaktion)LG Hamburg23.09.2019
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2 U 3/19 - Keine Duldungspflicht von umfangreichen Umbaumaßnahmen während bestehenden MietvertragsLeitsatz: Ein Vermieter kann mit der Durchführung umfangreicher Umbaumaßnahmen im Gebäude, die mit ganz erheblichen Beeinträchtigungen des Mieters durch Lärm, Erschütterungen, Staub und sonstigen Immissionen verbunden sind, das Recht des Mieters zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache verletzen und zugleich deren Besitz an der Mietsache durch verbotene Eigenmacht stören. Weitreichende Umbaumaßnahmen, die allein auf einer beabsichtigten Änderung des Nutzungszwecks seitens des Vermieters beruhen, aber nicht einer Modernisierung oder nach objektiven Kriterien zu beurteilenden Verbesserung des Gebäudes dienen, muss ein Mieter auch nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nur dann hinnehmen, wenn für den Vermieter anderenfalls die Wirtschaftlichkeit des Grundbesitzes gefährdet wäre. Seinen Unterlassungsanspruch kann der Mieter auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen.OLG Frankfurt/Main12.03.2019
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66 S 80/19 - Eigenbedarfskündigung für HaushaltsangehörigenLeitsatz: Eine Eigenbedarfskündigung für einen Haushaltsangehörigen des Vermieters ist unbegründet, wenn der gemeinsame Haushalt nicht fortgeführt werden soll, sondern in der gekündigten Wohnung ein neuer Haushalt begründet werden soll. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin30.10.2019
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63 S 94/20 - Modernisierung in denkmalgeschützter WohnanlageLeitsatz: Zur Abgrenzung von Modernisierung zu Luxusmodernisierung. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin21.12.2021