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  1. 2 U 3/19 - Keine Duldungspflicht von umfangreichen Umbaumaßnahmen während bestehenden Mietvertrags
    Leitsatz: Ein Vermieter kann mit der Durchführung umfangreicher Umbaumaßnahmen im Gebäude, die mit ganz erheblichen Beeinträchtigungen des Mieters durch Lärm, Erschütterungen, Staub und sonstigen Immissionen verbunden sind, das Recht des Mieters zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache verletzen und zugleich deren Besitz an der Mietsache durch verbotene Eigenmacht stören. Weitreichende Umbaumaßnahmen, die allein auf einer beabsichtigten Änderung des Nutzungszwecks seitens des Vermieters beruhen, aber nicht einer Modernisierung oder nach objektiven Kriterien zu beurteilenden Verbesserung des Gebäudes dienen, muss ein Mieter auch nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nur dann hinnehmen, wenn für den Vermieter anderenfalls die Wirtschaftlichkeit des Grundbesitzes gefährdet wäre. Seinen Unterlassungsanspruch kann der Mieter auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen.
    OLG Frankfurt/Main
    12.03.2019
  2. 311 S 2/19 - Pflicht zur Begründung einer Mietpreisbegrenzungsverordnung
    Leitsatz: Eine ex-nunc-Heilung der Mietpreisbegrenzungsverordnung durch eine nachgeschobene Veröffentlichung der Begründung kommt nicht in Betracht. Schon der Umstand der nachträglichen Veröffentlichung der Verordnungsbegründung führt zur Unwirksamkeit der Mietpreisbegrenzungsverordnung. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Hamburg
    23.09.2019
  3. 66 S 90/17 - Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs, hilfsweise ordentliche Kündigung, Schonfristzahlung, Kostenentscheidung nach Hauptsachenerledigung
    Leitsatz: ...Nach BGH VIII ZR...
    LG Berlin
    21.03.2019
  4. 64 S 37/18 - Anbau eines weiteren Zimmers keine Modernisierungsmaßnahme
    Leitsatz: Der Anbau eines Zimmers an eine bestehende Wohnung ist vom Mieter nicht als Modernisierungsmaßnahme zu dulden. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    20.12.2018
  5. 66 S 80/19 - Eigenbedarfskündigung für Haushaltsangehörigen
    Leitsatz: Eine Eigenbedarfskündigung für einen Haushaltsangehörigen des Vermieters ist unbegründet, wenn der gemeinsame Haushalt nicht fortgeführt werden soll, sondern in der gekündigten Wohnung ein neuer Haushalt begründet werden soll. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    30.10.2019
  6. 67 T 58/20 - Kostenteilung bei Hauptsachenerledigung im Falle einer Mieterhöhung unter Mietendeckel
    Leitsatz: Verlangt ein Vermieter mit einem vor dem gesetzlichen Stichtag des Art. 1 § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln zugegangenen Verlangen die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete für einen nach dem Stichtag liegenden Zeitpunkt, sind die Kosten des Rechtsstreits im Falle der übereinstimmenden Hauptsachenerledigung gemäß § 91a Abs. 1 ZPO gegeneinander aufzuheben, wenn das Erhöhungsverlangen unter ausschließlicher Zugrundelegung der §§ 558 ff. BGB begründet wäre. Denn es fehlt bislang - für den Fall der Verfassungsgemäßheit des MietenWoG Bln - sowohl an einer höchstrichterlichen Entscheidung zu den von Art. 1 § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln ausgehenden einfachrechtlichen Wirkungen auf einen vermieterseits geltend gemachten Zustimmungsanspruch als auch dazu, ob Art. 1 § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln auf ein vor dem gesetzlichen Stichtag zugegangenes Erhöhungsverlangen Anwendung findet, mit dem der Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete für einen nach dem Stichtag liegenden Zeitpunkt verlangt.
    LG Berlin
    23.06.2020
  7. 65 S 76/20 - Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung nach den Vorschriften des BGB trotz Mietendeckels, zur Reichweite des Verbotstatbestandes in § 3 Abs. 1 Satz 1 MietenWoG Bln
    Leitsatz: 1. Das in § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) geregelte Verbot erfasst bei verfassungskonformer Anwendung der Regelung nicht den zivilrechtlichen Anspruch des Vermieters im konkreten Einzelvertragsverhältnis auf Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete aus § 558 Abs. 1 BGB („enges Verbot“). 2. Ob und unter welchen Voraussetzungen § 3 Abs. 1 Satz 1 MietenWoG die Durchsetzbarkeit des aus der bewirkten Vertragsänderung resultierenden Zahlungsanspruchs hindert, ist damit nicht entschieden; der Vermieter kann die Vertragsänderung während der Geltungsdauer des MietenWoG vornehmen und sich die Zahlung des Erhöhungsbetrages (gegebenenfalls) für die Zeit danach (bereits jetzt) versprechen lassen, ohne dass damit das (landes-) gesetzgeberische Ziel verfehlt würde. 3. Nach Ausklammerung des Kompetenztitels „Wohnungswesen“ aus dem Katalog der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes (Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG a.F.) kann sich nach Art. 70 Abs. 1 GG eine Landeskompetenz für öffentlich-rechtliche Bußgeldregelungen (auch) zur Durchsetzung im Wohnraummietrecht des BGB geregelter Tatbestände zur Begrenzung des Mietanstiegs ergeben (§§ 556g Abs. 1, 558 Abs. 6, 559 Abs. 6 BGB). 4. Die Frage der Reichweite des Verbotstatbestandes in § 3 Abs. 1 Satz 1 MietenWoG ist von grundsätzlicher Bedeutung, denn sie stellt sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen (in Berlin in potentiell knapp 1,5 Mio. Mietverhältnissen); die Revision ist daher zuzulassen.
    LG Berlin
    15.07.2020
  8. 67 S 299/19 - Unbefugte Gebrauchsüberlassung der gesamten Wohnung an mitwohnendes Familienmitglied
    Leitsatz: Es ist bislang höchstrichterlich ungeklärt, ob ein Mieter„unbefugt“ i.S.d. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB handelt, wenn er den gesamten von ihm gemieteten Wohnraum einem - zuvor mit Kenntnis des Vermieters - in die Mietsache aufgenommenen Familienmitglied überlässt, ebenso, ob eine etwaig in der vollständigen Gebrauchsüberlassung an das Familienmitglied liegende Pflichtverletzung mangels hinreichend ins Gewicht fallender wirtschaftlicher oder sonstiger Nachteile des Vermieters überhaupt geeignet wäre, dessen Rechte in dem von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 BGB geforderten „erheblichen Maße“ zu verletzen.
    LG Berlin
    28.07.2020
  9. 67 S 108/20 - Verfrüht (16 Monate vor Beginn) ausgesprochene Modernisierungsankündigung unwirksam
    Leitsatz: Eine weit verfrüht ausgesprochene Modernisierungsankündigung ist rechtsmissbräuchlich. Der Vermieter kann aus ihr keine Duldungsansprüche gegenüber dem Mieter herleiten (hier: Ankündigung 16 Monate vor Beginn der am Mietobjekt beabsichtigten Maßnahmen).
    LG Berlin
    01.09.2020
  10. 63 S 94/20 - Modernisierung in denkmalgeschützter Wohnanlage
    Leitsatz: Zur Abgrenzung von Modernisierung zu Luxusmodernisierung. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    21.12.2021