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VII ZR 199/13 - Nutzungsausfallschaden bei verspäteter Fertigstellung eines HausesLeitsatz: Steht dem Besteller während des Verzugs des Unternehmers mit der Fertigstellung eines Hauses kein dem herzustellenden Wohnraum in etwa gleichwertiger Wohnraum zur Verfügung, kann ihm eine Nutzungsausfallentschädigung zustehen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 VII ZR 172/13, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen). Ein unzulässiges Teilurteil muss nicht aufgehoben werden, wenn sich die prozessuale Situation so entwickelt hat, dass es nicht mehr zu widersprüchlichen Entscheidungen kommen kann.BGH08.05.2014
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VIII ZR 385/18 - Transparenzanforderungen an einseitige Gaspreiserhöhung des GrundversorgersLeitsatz: a) Zur Frage der unmittelbaren Anwendung der Transparenzanforderungen des Art. 3 Abs. 3 Satz 4 bis 6 in Verbindung mit Anhang A der Gas-Richtlinie 2003/55/EG und des Art. 3 Abs. 3 Satz 6 bis 8 in Verbindung mit Anhang I der Gas-Richtlinie 2009/73/EG (Anschluss an Senatsurteile vom 29. Januar 2020 - VIII ZR 80/18 und VIII ZR 75/19). b) Zu den Anforderungen an das Bestreiten des Vortrags eines Energieversorgungsunternehmens (Grundversorgers) zu dessen (Bezugs-) Kostensteigerungen (Anschluss an Senatsurteil vom 6. April 2016 - VIII ZR 71/10, NJW 2016, 3589 Rn. 31 mwN).BGH29.01.2020
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VIII ZR 75/19 - Transparenzanforderungen an einseitige Gaspreiserhöhung in der GrundversorgungLeitsatz: Zur Frage der unmittelbaren Anwendung der Transparenzanforderungen des Art. 3 Abs. 3 Satz 4 bis 6 in Verbindung mit Anhang A der Gas-Richtlinie 2003/55/EG und des Art. 3 Abs. 3 Satz 6 bis 8 in Verbindung mit Anhang I der Gas-Richtlinie 2009/73/EG (Anschluss an Senatsurteile vom 29. Januar 2020 - VIII ZR 80/18 und VIII ZR 385/18).BGH29.01.2020
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VIII ZR 211/22 - Zerrüttung des Mietverhältnisses als KündigungsgrundLeitsatz: Im Wohnraummietrecht reicht eine Zerrüttung des Mietverhältnisses im Sinne einer Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage allein, ohne dass festgestellt werden kann, dass diese zumindest auch durch ein pflichtwidriges Verhalten des anderen Vertragsteils verursacht worden ist, grundsätzlich nicht aus, um einer Mietvertragspartei ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 Abs. 1 BGB zuzubilligen.BGH29.11.2023
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III ZR 346/04 - Ersatzpflicht für Anlagenbetreiber; Haftung für RohrleitungenLeitsatz: Der Anlagenbetreiber haftet nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HPflG Dritten für alle (physikalischen und chemischen) Wirkungen der von einer Rohrleitungsanlage ausgegangenen Flüssigkeiten, auch soweit der Schaden auf der Beschaffenheit des Transportguts beruht (hier: Schäden durch Aushärten eines dem Wasser beigefügten Spezialbindemittels).BGH13.10.2005
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V ZB 46/24 - Transmortale Generalvollmacht für DrittenLeitsatz: 1. Der die Nacherbfolge anordnende Erblasser kann einen Dritten, der nicht Vorerbe wird, durch eine transmortale Vollmacht dazu ermächtigen, nach seinem Tod sowohl die Vor- als auch die Nacherben zu vertreten. Die einem Dritten erteilte transmortale Vollmacht kann nach Eintritt des Vorerbfalls auch die Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch umfassen. Ob es sich so verhält, ist durch Auslegung nach §§ 133,157 BGB zu ermitteln.2. Die einem Dritten, der nicht Vorerbe wird, erteilte transmortale Generalvollmacht des Erblassers umfasst im Zweifel auch die Vertretung des Nacherben nach Eintritt des Vorerbfalls und erstreckt sich auf die Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch.BGH22.05.2025
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V ZR 222/12 - Schadensersatz für Beschädigung einer Thuja-HeckeLeitsatz: Auch wenn ein Gehölz oder ein Baum nicht zerstört, sondern nur beschädigt wird (hier: Thujenabpflanzung), kann die dadurch entstandene Wertminderung des Grundstücks im Grundsatz nach der „Methode Koch" berechnet werden. Die Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung vom 19. Mai 2010 stehen dem nicht entgegen.BGH25.01.2013
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V ZR 76/24 - Auch bei beabsichtigter Honorarvereinbarung bedarf die Beauftragung eines Rechtsanwalts nicht der Einholung von AlternativangebotenLeitsatz: a) Bei der Beschlussfassung über die Beauftragung eines Rechtsanwalts müssen keine Alternativangebote anderer Rechtsanwälte vorliegen; dies gilt auch dann, wenn der Abschluss einer Honorarvereinbarung beabsichtigt ist. Entsprechendes gilt bei der Beauftragung von Gutachtern.b) Es steht im Ermessen der Wohnungseigentümer, im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung eine von dem Verwalter ohne Beschluss veranlasste Maßnahme nachträglich zu genehmigen. Eine derartige Genehmigung ist jedenfalls dann rechtmäßig, wenn die Maßnahme selbst ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.BGH18.07.2025
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V ZR 138/17 - Entzug von Bruchteilseigentum und rechtliche Möglichkeiten des nichtstörenden MiteigentümersLeitsatz: a) Wohnungseigentum in Bruchteilseigentum kann insgesamt entzogen werden, wenn auch nur einer der Miteigentümer einen Entziehungstatbestand nach § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 WEG verwirklicht. b) Der nicht störende Miteigentümer ist aber entsprechend § 19 Abs. 2 WEG berechtigt, die Wirkungen des Entziehungsurteils bis zur Erteilung des Zuschlags dadurch abzuwenden, dass er den Miteigentumsanteil des störenden Miteigentümers selbst erwirbt, den störenden Miteigentümer dauerhaft und einschränkungslos aus der Wohnanlage entfernt, und dass er der Wohnungseigentümergemeinschaft alle Kosten ersetzt, die dieser durch die Führung des Entziehungsrechtsstreits und die Durchführung eines Zwangsversteigerungsverfahrens zur Durchsetzung des Entziehungsanspruchs entstanden sind.BGH14.09.2018
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VIII ZR 368/03 - Schadensersatz wegen unberechtigter EigenbedarfskündigungLeitsatz: Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadensersatzprozeß des Mieters wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung.BGH18.05.2005
