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18 S 65/14 - Minderung wegen Baulärms, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, negatives SchuldanerkenntnisUrteil: ...Das LG Berlin, ZK 18 (Einzelrichter...LG Berlin11.06.2015
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XII ZR 65/14 - Verhinderung von Instandhaltungsmaßnahmen, Verlust des Minderungsrechts, Zahlungsverzug bei Gewerbemiete, Vermieterhaftung bei Veranlassung von ErhaltungsmaßnahmenUrteil: ...eine Aufwendung i. S. d. § 554 Abs. 4 BGB a...BGH13.05.2015
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65 S 14/22 - Unbefristete Fortsetzung des wirksam gekündigten Mietverhältnisses wegen nicht zu rechtfertigender Härte bei Suizidalität des betagten Mieters unter Anpassung der MiethöheLeitsatz: 1. Im Rahmen des § 574 BGB ist die unbefristete Fortsetzung des Mietverhältnisses - ausnahmsweise - dann gerechtfertigt, wenn mit Blick auf die bereits ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten und die Krankheitsprognose eine Besserung des depressiven und suizidalen Zustands des betagten Mieters nicht zu erwarten, sondern eine Verschlimmerung des Zustands oder sogar ein Suizid durch den erzwungenen Wohnungswechsel zu befürchten ist.2. Zur Festsetzung der angemessenen Miethöhe bei Fortsetzung des Mietverhältnisses unter Bezugnahme auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach einem Mietspiegel, der auf die streitgegenständliche Wohnung nicht anwendbar ist.(Leitsätze der Redaktion WuM)LG Berlin II30.04.2024
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66 S 181/18 - Kündigung bei Verzug mit Mietzahlungen für zwei aufeinanderfolgende Termine nur bei erheblichem Rückstand für beide MonateLeitsatz: 1. Wird eine Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 a) BGB darauf gestützt, dass der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug ist, so muss ein erheblicher Rückstand für jeden der beiden Termine feststellbar sein. Dieses Erfordernis besteht ggf. neben der für Wohnraummietverhältnisse geltenden Mindesthöhe des Gesamtrückstandes nach § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB. 2. Ein Rückstand, der lediglich 19 % der gesamten Monatsmiete (brutto/warm) ausmacht, und der die Summe der geschuldeten Nebenkostenvorauszahlungen unterschreitet, begründet für diesen Monat keinen erheblichen Zahlungsrückstand i.S.d.§ 543 Abs. 2 Nr. 3 a) BGB.LG Berlin06.11.2019
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VIII ZR 12/18 - Berechtigung zur Mietminderung entfällt bei fortbestehenden Mängeln mit der Verweigerung der MängelbeseitigungLeitsatz: a) Wird eine Klage auf Zahlung von Miete ganz oder teilweise mit der Begründung abgewiesen, die Miete sei aufgrund von Mängeln gemindert, erwachsen - als bloße Vorfragen - weder die Ausführungen zum Bestehen von Mängeln noch die vom Gericht angesetzten Minderungsquoten in Rechts- kraft. b) Weigert sich der Mieter, die Beseitigung von Mängeln durch den Vermieter, dessen Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Handwerker zu dulden, ist er ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich zu einer weiteren Minderung nicht mehr berechtigt und entfällt ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht in der Weise, dass einbehaltene Beträge sofort nachzuzahlen sind und von den ab diesem Zeitpunkt fälligen Mieten ein Einbehalt nicht mehr zulässig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter die Mangelbeseitigung unter Berufung darauf verweigert, dass er im Hinblick auf einen anhängigen Rechtsstreit über rückständige Miete (hier: Prozess mit dem Rechtsvorgänger des Vermieters) den bestehenden mangelhaften Zustand aus Gründen der „Beweissicherung“ erhalten will.BGH10.04.2019
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VG 29 A 71.98 - Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Notwegerecht; Zuwegung; Grün- bzw. Sportanlagen; Erholungsfläche; Nachbargrundstück; HinterliegergrundstückLeitsatz: 1. Es bleibt offen, ob die Restitution wegen der Entstehung eines Notwegerechts auch dann ausgeschlossen sein kann, wenn es sich um große Brachflächen handelt und die öffentliche Hand Eigentümer der umliegenden Grundstücke ist. 2. Die Restitution ist trotz der Entstehung eines Notwegerechts nicht ausgeschlossen, wenn für die rechtlich zulässige Nutzung bereits eine ausreichende Zuwegung vorhanden und die Belastung des Nachbarn durch deren Benutzung unwesentlich ist.VG Berlin24.06.2004
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67 S 37/22 - Nachträglicher Ausgleich der KündigungsrückständeLeitsatz: .... März 2020 - 67 S 212/19, GE 2020, 541...LG Berlin19.07.2022
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67 S 101/23 - Härtegrund, fehlender Ersatzwohnraum nach EigenbedarfskündigungLeitsatz: 1. Ein Mieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen einer Härte i.S.v. §§ 574 Abs. 1, Abs. 2 BGB nur dann verlangen, wenn der Härtegrund schon vor Ablauf der Kündigungsfrist vorlag. Erstmals nach Beendigung des Mietverhältnisses entstandene Härtegründe finden im Rahmen von § 574 Abs. 1, Abs. 2 BGB keine Berücksichtigung. 2. Eine auf fehlendem Ersatzwohnraum beruhende Härte nach § 574 Abs. 2 BGB ist nur dann „nicht zu rechtfertigen“, wenn der Mieter bereits ab dem Zeitpunkt des Kündigungszugangs alles ihm Zumutbare unternommen hat, um den Eintritt der Härte bis zur kündigungsbedingten Beendigung des Mietverhältnisses abzuwenden. Das erfordert zwingend die Entfaltung von Anmietbemühungen noch vor Ablauf der Kündigungsfrist.LG Berlin28.09.2023
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XI ZR 128/04 - Erfordernis der Unterschrift für bestimmenden SchriftsatzLeitsatz: a) Die in Computerschrift erfolgte Wiedergabe des Vor- und Nachnamens des Prozeßbevollmächtigten unter einer als Computer-Fax übermittelten Berufungsbegründungsschrift stellt keine den Anforderungen des § 130 Nr. 6 2. Halbs. ZPO genügende Wiedergabe der Unterschrift dar. b) Das Fehlen der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten unter der Berufungsbegründungsschrift kann ausnahmsweise unschädlich sein, wenn sich aus anderen, eine Beweisaufnahme nicht erfordernden Umständen eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr dafür ergibt, daß der Rechtsmittelanwalt die Verantwortung für den Inhalt der Rechtsmittelbegründungsschrift übernommen und diese willentlich in den Rechtsverkehr gebracht hat. Dabei sind nur spätestens bis zum Ablauf der Berufungsbegründungsfrist dem Berufungsgericht bekannt gewordene Umstände berücksichtigungsfähig. c) Ein bestimmender Schriftsatz muß entweder im Original unterschrieben sein oder mit einer kopierten Unterschrift (Telefax) bzw. einer eingescannten Unterschrift (Computer-Fax) abschließen. (Leitsatz c von der Redaktion)BGH10.05.2005
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46720/99; 72203/01; 72552/01 - Enteignung; Neubauernerben; RückauflassungsverpflichtungLeitsatz: Die entschädigungslose Rückauflassungsverpflichtung der Neubauernerben verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. (Leitsatz der Redaktion)EGMR (Große Kammer)30.06.2005