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Urteil Verjährung des Anspruchs auf Störungsbeseitigung
Schlagworte
Verjährung des Anspruchs auf Störungsbeseitigung
Leitsatz
Der Anspruch des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden herüberragender Äste aus § 1004 Abs. 1 BGB ist nicht nach § 26 Abs. 3 NRG BW unverjährbar. Er unterliegt vielmehr der regelmäßigen Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB.
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