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Urteil Kostenregelungen für Untergemeinschaften der WEG, anfängliche Baumängel und spätere Instandhaltung


Schlagworte

Kostenregelungen für Untergemeinschaften der WEG, anfängliche Baumängel und spätere Instandhaltung

Leitsatz

Wenn nach der Teilungserklärung die Verwaltungszuständigkeit für die Baukörper einer Untergemeinschaft eindeutig diesen ohne Einschränkung zugewiesen ist, ist eine Kostenregelung weit auszulegen, womit die Kosten späterer Instandsetzungsmaßnahmen auch später entstehende Kosten für die Behebung anfänglicher Baumängel umfassen.

(Leitsatz der Redaktion)

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