63 S 192/17 - Belegeinsicht nach Betriebskostenabrechnung bei papierlosem Büro
Leitsatz:
1.
Führt der Vermieter ein papierloses Büro dergestalt, dass Originalunterlagen
regelmäßig eingescannt und diese nach drei Monaten vernichtet werden, ist es,
sofern der Mieter keine Zweifel an der Übereinstimmung mit den Originalen
aufzeigen kann, grundsätzlich ausreichend, wenn der Vermieter bei der
Belegeinsicht Ausdrucke der Belege vorlegt.
2.
Unterschiedliche Größenangaben in den Jahresabrechnungen stehen der formellen
Wirksamkeit der Abrechnungen nicht entgegen.
(Leitsätze der Redaktion)