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Urteil Belegeinsicht nach Betriebskostenabrechnung bei papierlosem Büro
Schlagworte
Belegeinsicht nach Betriebskostenabrechnung bei papierlosem Büro
Leitsätze
1. Führt der Vermieter ein papierloses Büro dergestalt, dass Originalunterlagen regelmäßig eingescannt und diese nach drei Monaten vernichtet werden, ist es, sofern der Mieter keine Zweifel an der Übereinstimmung mit den Originalen aufzeigen kann, grundsätzlich ausreichend, wenn der Vermieter bei der Belegeinsicht Ausdrucke der Belege vorlegt.
2. Unterschiedliche Größenangaben in den Jahresabrechnungen stehen der formellen Wirksamkeit der Abrechnungen nicht entgegen.
(Leitsätze der Redaktion)
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