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Urteil Räumungsverpflichtung trotz späterer Mietzahlung nach fristgerechter Kündigung


Schlagworte

Räumungsverpflichtung trotz späterer Mietzahlung nach fristgerechter Kündigung

Leitsätze

1. Der Mieter hat seine Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt (§ 573 BGB), wenn die Mietzahlungen durch das JobCenter deshalb ausbleiben, weil er wegen beabsichtigter Selbständigkeit die vom JobCenter angebotenen Tätigkeiten nicht angenommen hat.

2. Ein späteres Angebot des JobCenters zur Schuldentilgung und die Ausgleichung der offenen Beträge durch den Vater des Mieters reicht allein nicht aus, um die Berufung auf die fristgerechte Kündigung als rechtsmissbräuchlich erscheinen zu lassen.

3. Der Vermieter hat gegenüber dem Mieter keine besonderen Treuepflichten - auch dann nicht, wenn dieser staatliche Transferleistungen erhält.

(Leitsätze der Redaktion)

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