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Suchergebnis Urteilssuche (9 Urteile)
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65 S 66/18 - Räumungsverpflichtung trotz späterer Mietzahlung nach fristgerechter KündigungLeitsatz: 1. Der Mieter hat seine Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt (§ 573 BGB), wenn die Mietzahlungen durch das JobCenter deshalb ausbleiben, weil er wegen beabsichtigter Selbständigkeit die vom JobCenter angebotenen Tätigkeiten nicht angenommen hat. 2. Ein späteres Angebot des JobCenters zur Schuldentilgung und die Ausgleichung der offenen Beträge durch den Vater des Mieters reicht allein nicht aus, um die Berufung auf die fristgerechte Kündigung als rechtsmissbräuchlich erscheinen zu lassen. 3. Der Vermieter hat gegenüber dem Mieter keine besonderen Treuepflichten - auch dann nicht, wenn dieser staatliche Transferleistungen erhält. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin30.05.2018
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67 T 66/18 - Ermessensfehlerfreie Verfahrensaussetzung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsgemäßheit der MietpreisbremseLeitsatz: ...- 63 S 156/17, GE 2018, 263)....LG Berlin07.06.2018
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66 S 18/18 - Rückzahlungsanspruch nach Mietpreisbremse durch InkassodienstleisterTeaser: ...2018) und die 65. Kammer des Landgerichts...LG Berlin13.08.2018
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65 S 238/17 - Mietpreisbremse verfassungsgemäß, keine Vorlage und keine AussetzungTeaser: ...das. Die 65. Kammer des Landgerichts...LG Berlin25.04.2018
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65 S 83/18 - Rückzahlungsanspruch nach der Mietpreisbremse durch InkassodienstleisterLeitsatz: ...Berlin - 66 S 18/18)...LG Berlin22.08.2018
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65 S 18/19 - Nichtigkeit eines Inkasso- und Abtretungsvertrages an Dienstleister („mietright“/LexFox)Leitsatz: Bei einem Verstoß des Inkassodienstleisters gegen das RDG ist die Rechtsfolge der Nichtigkeit des Inkasso- und Abtretungsvertrages nach § 134 BGB weder zwingend noch mit dem Schutzzweck des RDG vereinbar; das RDG sieht die Rechtsfolge der Nichtigkeit nicht vor. Die Rechtsfolge der Nichtigkeit würde den in § 1 Abs. 1 Satz 2 RDG formulierten Schutzzweck in sein Gegenteil verkehren. Sie würde dem Rechtssuchenden Schutz entziehen, die Sicherheit des Rechtsverkehrs belasten, weil trotz behördlicher Registrierung des Inkassodienstleisters auf die Wirksamkeit der von diesem übernommenen Rechtsdurchsetzung nicht vertraut werden kann. Ein unstreitiger Verstoß gegen geltende, am Gemeinwohl orientierte Rechtsvorschriften würde sanktioniert.LG Berlin31.07.2019
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66 S 143/19 - Verordnung zur Mietpreisbremse in Berlin wirksamLeitsatz: Die Regelungen zur Mietpreisbremse sind in Berlin wirksam, insbesondere auch die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung vom 28. April 2015. Die nach dem Urteil des BGH vom 17. Juli 2019 (VIII ZR 130/18) gegen die in Hessen geschaffene Regelung zur Mietenbegrenzung begründeten Einwände treffen für die in Berlin erlassene Verordnung und deren Begründung nicht zu. (Nichtamtlicher Leitsatz)LG Berlin19.02.2020
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67 S 277/18 - Mietpreisrüge bei MietermehrheitLeitsatz: 1. Bei einer Mietermehrheit ist die Rüge der Überschreitung der preisrechtlich zulässigen Miete gemäß § 556g Abs. 2 Satz 1 BGB nur wirksam, wenn sie von oder für alle Mieter erhoben wurde. 2. Für die Abgrenzung zwischen umfassender Rechtsberatungs- und bloßer Inkassotätigkeit kommt es darauf an, ob die - den Rechtsanwälten eigentümliche - Aufgabe, umfassenden rechtlichen Beistand zu leisten, so im Hintergrund steht, dass es gerechtfertigt ist, das übertragene Mandat als bloße Inkassotätigkeit zu werten (Anschluss BGH, Beschl. v. 9. Juni 2008 - AnwSt [R] 5/05, NJW 2009, 534).LG Berlin24.01.2019
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15 O 19893/17 - Keine Amtshaftung bei Unwirksamkeit der MietpreisbremseLeitsatz: Wenn mieterschützende Regelungen des Gesetzgebers wie die zur Mietpreisbremse von den Gerichten für nichtig erklärt werden, kann daraus kein Amtshaftungsanspruch hergeleitet werden. (Leitsatz der Redaktion)LG München I21.11.2018