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Suchergebnis Urteilssuche (581 - 590 von 615)
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2.4 C 1694/95 - Altbaumieterhöhung; Beschaffenheitsmerkmal; erhebliche Schäden; Beweislast des MietersLeitsatz: Kein Anspruch auf Mieterhöhung nach § 12 MHG, wenn der Vermieter Mangelfreiheit behauptet, aber später erhebliche Instandsetzungsarbeiten an Fenstern, Sanitärinstallation und an der Dacheindeckung ankündigt.AG Frankfurt/Oder12.04.1996
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24 a C 2/95 - Mieterhöhungsverlangen; KappungsgrenzeLeitsatz: Bei der Berechnung der Kappungsgrenze nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 MHG ist unabhängig von der im Mietvertrag vereinbarten Mietzinsstruktur von der Nettokaltmiete auszugehen.AG Charlottenburg23.02.1996
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24a C 23/95 - Restitution; Grundpfandrechtsuntergang bei Zahlung der Ablösesumme; ZinsanspruchLeitsatz: Mit der Zahlung der durch Bescheid des Landesamtes für offene Vermögensfragen festgesetzten Ablösesumme für auf dem Grundstück lastende Grundpfandrechte gehen auch die Zinsansprüche aus den Darlehen unter, die den Grundpfandrechten zugrunde liegen.AG Charlottenburg20.03.1996
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14 C 176.96 - Mieterhöhungsverlangen; Zahlung als Zustimmung; Angaben zur Kappungsgrenze; Mietspiegelfeld; falsches RasterfeldLeitsatz: 1. Eine mehrmonatige Zahlung nach einer Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten ist als Zustimmung anzusehen. 2. Angaben zur Kappungsgrenze sind im Mieterhöhungsverlangen jedenfalls dann entbehrlich, wenn offensichtlich die Grenze von 8 DM/qm nettokalt nicht erreicht wird. 3. Der Verweis auf ein falsches Rasterfeld des Mietspiegels macht das Erhöhungsverlangen nicht unwirksam, wenn der Mieter den Fehler ohne weiteres erkennen konnte.AG Charlottenburg29.10.1996
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V ZR 136/95 - Ankaufsrecht in einem aufschiebend bedingten GrundstückskaufvertragLeitsatz: Die Ausübung des in einem aufschiebend bedingten Grundstückskaufvertrag vereinbarten Ankaufsrechts ist formfrei möglich.BGH28.06.1996
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V ZR 119/95 - Bodenreformgrundstück; Auflassungsanspruch bei Neubauernstelle; Nachzeichnung der BesitzwechselverordnungLeitsatz: Für den Auflassungsanspruch nach Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1 EGBGB ist allein entscheidend, ob es sich um ein Grundstück handelt, das im Grundbuch als solches aus der Bodenreform gekennzeichnet ist. Unerheblich ist die Art der Motivation bei der Zuteilung, seine Nutzungseignung oder seine spätere Nutzung.BGH20.09.1996
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V ZR 115/95 - Besitzmoratorium; Übertragungsanspruch des Nutzers; Grundstücksbebauung; GebäudeerrichtungLeitsatz: a) Besonderes Gesetz im Sinne von Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 2 EGBGB sind das Sachenrechtsbereinigungsgesetz und das Schuldrechtsanpassungsgesetz in ihrer Gesamtheit. b) Das Besitzrecht aus Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 EGBGB endete mit Ablauf des 31. Dezember 1994. Seit dem 1. Januar 1995 besteht es gemäß Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 3 EGBGB nur in dem Umfang fort, in dem der Besitzer vom Eigentümer nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz Übertragung des Eigentums oder Belastung des Grundstücks verlangen kann.BGH27.09.1996
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V ZR 113/95 - Bodenreformgrundstück; Auflassungsanspruch gegen ZuordnungseigentümerLeitsatz: Der Anspruch auf unentgeltliche Auflassung eines Bodenreformgrundstücks nach Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1 EGBGB richtet sich gegen denjenigen, dem nach Art. 233 § 11 Abs. 2 EGBGB das Eigentum vorläufig zugewiesen worden ist. Eine analoge Anwendung der Vorschrift dahin, den Anspruch gegen einen vor dem Erlaß des 2. Vermögensrechtsänderungsgesetzes eingetragenen Bucheigentümer zu richten, kommt nicht in Betracht.BGH10.05.1996
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V ZB 6/96 - Rechtswegzuständigkeit; Darlegung des ZivilrechtswegesLeitsatz: 1. Die behauptete Zulässigkeit des Zivilrechtsweges muß sich auch dann schlüssig aus dem Klagevorbringen ergeben, wenn die zuständigkeits- und die anspruchsbegründenden Tatsachen zusammenfallen. 2. § 549 Abs. 1 ZPO ist im Verfahren nach § 17 a Abs. 4 GVG entsprechend anwendbar.BGH11.07.1996
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NotZ 41/95 - Notar; Amtsenthebung wegen verschwiegener Stasi-TätigkeitLeitsatz: a) Zur Amtsenthebung eines Notars, der der Landesjustizverwaltung auf mehrfache ausdrückliche Befragung seine langjährige, umfangreiche und auch den notariellen Bereich erfassende Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR wiederholt vorsätzlich verschweigt, wegen Fehlens der persönlichen Eignung. b) Zur Aufrechterhaltung einer von der Landesjustizverwaltung auf § 6 des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter gestützten Amtsenthebung eines Notars auf anderer Rechtsgrundlage im gerichtlichen Verfahren.BGH24.06.1996