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Suchergebnis Urteilssuche (531 - 540 von 615)

  1. V ZR 42/96 - Bodenreformgrundstück; Verhinderung der Nachfolge in die Neubauernstelle; Zuteilungsfähigkeit; Anspruchsausschluss auch gegen Mitberechtigte
    Leitsatz: Hat allein eine Unrechtsmaßnahme der DDR dazu geführt, daß der Erbe eines Begünstigten aus der Bodenreform die Nachfolge in die Neubauernstelle nicht antreten konnte, schließt dies Ansprüche des Fiskus wegen des Grundstücks aus der Bodenreform nicht nur gegen den von der Unrechtsmaßnahme Betroffenen, sondern gegen alle aus Art. 233 § 11 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 EGBGB Mitberechtigten an dem Grundstück aus.
    BGH
    13.12.1996
  2. V ZR 335/95 - Bauauflage; quasinegatorische Unterlassungsklage des Nachbarn gegen Kaminimmissionen
    Leitsatz: Wurde ein Kamin baurechtlich zum Schutz der Nachbarn mit der Auflage genehmigt, er dürfe nur bei Ausfall der Primärenergie (hier: Elektroheizung) als Notkamin betrieben werden, so können die Nachbarn die Einhaltung dieser Auflage zivilrechtlich durchsetzen, unabhängig davon, ob ein Auflagenverstoß sie konkret beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung unmittelbar bevorsteht. Die Bekl. können dagegen nicht einwenden, ihr Immissionsbeitrag falle für sich betrachtet nicht ins Gewicht und der Beitrag aus Kaminen anderer Nachbarn sei ungleich störender.
    BGH
    27.09.1996
  3. V ZR 332/94 - Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsanbahnung; Vortäuschung der Verkaufsabsicht
    Leitsatz: Wird der Abschluß eines formbedürftigen Vertrages als sicher dargestellt, kann der Abbruch der Verhandlungen durch einen Partner grundsätzlich nur dann einen Schadensersatzanspruch des anderen begründen, wenn das Verhalten des Abbrechenden einen schweren Verstoß gegen die Verpflichtung zu redlichem Verhalten bei den Vertragsverhandlungen bedeutet. Dies erfordert in der Regel die Feststellung vorsätzlichen pflichtwidrigen Verhaltens.
    BGH
    29.03.1996
  4. V ZR 327/94 - Erbbauzins; Anpassungsklausel über Neufestsetzung durch Schiedsgutachen
    Leitsatz: Hat die in einer Anpassungsklausel vorbehaltene Neufestsetzung eines Erbbauzinses durch ein Schiedsgutachten und schließlich durch Urteil zu erfolgen, so beantwortet sich nach dem Inhalt der Änderungsklausel und deren Auslegung die Frage, von welchem Zeitpunkt ab (möglicherweise auch rückwirkend) der höhere Erbbauzins zu zahlen ist.
    BGH
    01.03.1996
  5. V ZR 326/94 - Ersitzung von Volkseigentum; Berichtigungsanspruch; Enteignung durch Eintragungsersuchen
    Leitsatz: a) Während der Geltung des Bürgerlichen Gesetzbuches in der DDR, mithin bis 31. Dezember 1975, konnte Volkseigentum an einem Grundstück nicht durch Ersitzung begründet werden. b) Aufgrund der am 1. Januar 1976 in Kraft getretenen Grundbuchverfahrensordnung konnte Volkseigentum an einem Grundstück jedenfalls deshalb nicht entstehen, weil die Ersitzungsfrist bis zum Ende der DDR nicht abgelaufen war. c) Ist in das Grundbuch zu Unrecht Volkseigentum eingetragen worden, kann der Zuordnungsberechtigte Eigentum im Sinne des § 903 BGB durch Ersitzung jedenfalls nicht vor dem 31. Dezember 2005 erlangen. d) Ist der frühere Rat der Stadt (der Gemeinde, des Kreises) als Rechtsträger von Volkseigentum im Grundbuch eingetragen, so ist die Stadt (die Gemeinde, der Landkreis) nach § 8 Abs. 1 S. 1 Buchsta-be a VZOG befugt, die Berichtigung des Grundbuchs zu bewilligen. e) Das Ersuchen des Amtes zum Schutze des Volkseigentums um Eintragung des Volkseigentums in das Grundbuch und dessen Vollzug durch die Liegenschaftsverwaltung stellten keine Enteignung dar, sondern setzten eine solche voraus. f) Hat das Oberlandesgericht über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu befinden, darf es von einer Vorabentscheidung nach § 17 a GVG nicht deshalb absehen, weil das von ihm erlassene Urteil der Überprüfung im Revisionsverfahren unterliegt.
    BGH
    29.03.1996
  6. V ZR 310/94 - Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Rückübertragungsbescheids; vorläufiger Übergang des Vermögenswertes
    Leitsatz: a) Die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Rückübertragungsbescheids durch das Amt für offene Vermögensfragen führt zum vorläufigen Übergang des Vermögenswertes auf den Berechtigten. b) Mit der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Bescheides, der die Rückübertragung des Eigentums zum Gegenstand hat, entsteht zwischen dem Berechtigten und dem Verfügungsberechtigten das Rechtsverhältnis des Eigentümers zum nicht berechtigten Besitzer.
    BGH
    12.04.1996
  7. V ZR 302/94 - Verzichtserklärung des Eigentümers; Verlust des Eigentums des Verzichtenden
    Leitsatz: a) § 1 a Abs. 2 VZOG bewirkt nicht den Rechtsverlust des Eigentümers, der zur Zeit der DDR eine Verzichtserklärung abgegeben hat, sondern setzt voraus, daß die Erklärung nach dem damaligen Recht bereits zur Aufgabe des Eigentums geführt hat. b) Nach § 310 ZGB trat der Verlust des Eigentums des Verzichtenden bereits mit der staatlichen Genehmigung der Verzichtserklärung, nicht erst mit der Eintragung des Verzichts (des Volkseigentums) in das Grundbuch ein.
    BGH
    29.03.1996
  8. V ZR 296/95 - Vertretungsmacht des Abwesenheitspflegers
    Leitsatz: a) Das Fehlen der Vertretungsmacht des Abwesenheitspflegers für den in Berlin (West) lebenden Eigentümer eines in der früheren DDR gelegenen Grundstücks kann nicht darauf gestützt werden, daß der Anordnung der Pflegschaft die wahrheitswidrige Behauptung zugrunde lag, der Aufenthalt des Eigentümers sei unbekannt. b) Die Vertretungsmacht des Abwesenheitspflegers nach § 105 FGB endete erst, wenn diesem der Wegfall des Grundes der Anordnung (hier: Tod des Pflegebefohlenen) bekannt geworden war. c) Beteiligung eines Sachverständigen zu DDR-Recht in sogenannten Altfällen. (Leitsatz d. Red.)
    BGH
    20.12.1996
  9. V ZR 273/94 - Zuschlag unvermessener Gebäudegrundstücke
    Leitsatz: Zum Umfang des Zuschlags unvermessener Gebäudegrundstücke im Gebiet des ehemaligen Landes Preußen.
    BGH
    15.03.1996
  10. V ZR 259/95 - Grundstückskaufvertrag; Gewährleistungsausschluss bei Zweitverkauf; Vertragsauslegung auf Abtretung etwaiger Gewährleistungsansprüche des Zweitverkäufers gegen den Erstverkäufer
    Leitsatz: Beim Weiterverkauf eines Grundstücks unter Gewährleistungsausschluß, dessen Belastung mit einem Ölschaden vom Erstverkäufer arglistig verschwiegen wurde, kann nach den konkreten Umständen des einzelnen Falles Raum für eine ergänzende Vertragsauslegung dahingehend sein, daß die Parteien des Zweitvertrages die Abtretung etwaiger Gewährleistungsansprüche des Verkäufers gegen den Erstverkäufer vereinbart hätten.
    BGH
    20.12.1996