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Suchergebnis Urteilssuche (121 - 130 von 615)

  1. 9a C 1045/95 - Eigenbedarf bei umgewandelten Wohnungen; Sozialklauselgesetz; neue Wartefrist nach jeder Veräußerung
    Leitsatz: Die Wartefrist für eine Eigenbedarfskündigung nach Umwandlung beginnt bei jeder Veräußerung neu zu laufen (gegen BayObLG, NJW 1982, 451).
    AG Tiergarten
    19.03.1996
  2. 4 U 205/95 - Kappungsgrenze; Ausgangsmiete; Mieterhöhung
    Leitsatz: Der "Mietzins, dessen Erhöhung verlangt wird", bezeichnet in § 2 Absatz 1 Nummer 3 lit. b MHG den Mietzins, der drei Jahre vor dem Wirksamwerden des Mieterhöhungsverlangens zu zahlen war.
    HansOLG Hamburg
    19.03.1996
  3. BVerwG 7 C 30.95 - Vermögenswert; Bodenreformgrundstück; Erbe
    Leitsatz: Ein Bodenreformgrundstück war für den Erben des Eigentümers frühestens dann ein entziehungsfähiger Vermögenswert im Sinne des § 2 Abs. 2 VermG, wenn die zuständigen Stellen ihm das Grundstück zugeteilt (vgl. §§ 1, 13 BesitzwechselVO 1951) bzw. den Besitzwechsel gemäß § 2 Abs. 1 BesitzwechselVO 1975 genehmigt haben (im Anschluß an BVerwGE 95, 170).
    BVerwG
    19.03.1996
  4. BVerwG 7 C 30.94 - Berechtigter; Vermächtnisgegenstand
    Leitsatz: Wurde ein dem Vermächtnisnehmer zugedachter Vermögensgegenstand von einer Schädigungsmaßnahme betroffen, ist Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG allein der Erbe, solange ihm der Vermögensgegenstand zivilrechtlich zugeordnet ist.
    BVerwG
    19.03.1996
  5. 2 C 463/95 - Modernisierungszuschlag; Verwirkung
    Leitsatz: Zur Verwirkung eines Anspruchs auf Mieterhöhung nach Modernisierung.
    AG Neukölln
    19.03.1996
  6. BVerwG 7 B 73.96 - Ausreisewilliger; Gegenleistung; Grundstücksveräußerung; Redlichkeit des Erwerbs; Überzeugungsgrundsatz; unlautere Machenschaften
    Leitsatz: Die Vermutung, daß die ausreisebedingte Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden auf unlautere Machenschaften im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG zurückzuführen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.95 -), gilt auch für solche Fälle, in denen der Ausreisewillige in Kenntnis der staatlichen Genehmigungspraxis den Veräußerungsentschluß bereits vor Stellung des Ausreiseantrags gefaßt und nach Antragstellung den Vermögenswert veräußert hat.
    BVerwG
    20.03.1996
  7. 24a C 23/95 - Restitution; Grundpfandrechtsuntergang bei Zahlung der Ablösesumme; Zinsanspruch
    Leitsatz: Mit der Zahlung der durch Bescheid des Landesamtes für offene Vermögensfragen festgesetzten Ablösesumme für auf dem Grundstück lastende Grundpfandrechte gehen auch die Zinsansprüche aus den Darlehen unter, die den Grundpfandrechten zugrunde liegen.
    AG Charlottenburg
    20.03.1996
  8. IV ZR 366/94 - Verjährungsfrist für Erbansprüche in der DDR; Hemmung durch Treuhandverwaltung: Erbschaftsvertrag
    Leitsatz: 1. Daß ein Bürger der Bundesrepublik Deutschland, der erbrechtliche Ansprüche in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nach einem dort gestorbenen Erblasser gerichtlich durchsetzen wollte, mit einer staatlichen Treuhandverwaltung für das so erlangte Vermögen rechnen mußte, hemmt den Lauf der für diese Ansprüche geltenden Verjährungsfristen grundsätzlich nicht; vielmehr konnte der Verpflichtete auf den Eintritt der Verjährung vertrauen. 2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Berufung auf die Formnichtigkeit eines 1965 in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik geschlossenen Erbschaftsvertrages (§ 312 Abs. 2 BGB) gegen Treu und Glauben verstoßen kann (im Anschluß an Senat, Urteil vom 25. Oktober 1995 - IV ZR 83/95 - DtZ 1996, 51 = FamRZ 1996, 162 unter II 1 b).
    BGH
    20.03.1996
  9. 44 C 83/94 - Zeitwertentschädigung; Schwarzbau; Anpflanzungen; Verkehrswertentschädigung; Wertverbesserung
    Leitsatz: 1. Es besteht kein Zeitwertentschädigungsanspruch nach § 12 Abs. 2 SchuldRAnpG für vom Nutzer errichtete Schwarzbauten (Datschen, Schuppen, Sanitärgebäude). 2. Ein Schwarzbau ist gegeben, wenn der Nutzer eine Baulichkeit von mehr als 5 m2 Grundfläche ohne Bauzustimmung errichtet hat, obwohl eine solche nach der Bevölkerungsbauwerkeverordnung erforderlich war. 3. Ein Schwarzbau ist auch gegeben, wenn keine (vertragliche) Zustimmung des Verpächters zur Errichtung von Baulichkeiten (hier: Schwimmbecken) vorlag. 4. Für Schwarzbauten besteht eine Entschädigungspflicht des Eigentümers bei Kündigung durch den Nutzer nur nach § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG, wenn der Schwarzbau für den Eigentümer einen materiellen Vorteil darstellt. 5. Für Anpflanzungen ist vom Eigentümer bei Nutzerkündigung eine Verkehrswertentschädigung nach § 27 i.V.m. § 12 Abs. 3 SchuldR-AnpG nur zu leisten, wenn die Anpflanzungen für den Eigentümer eine Wertverbesserung darstellen.
    AG Cottbus
    21.03.1996
  10. 62 S 356/95 - Vermieterwechsel; Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die Miete; Erwerbsanzeige
    Leitsatz: 1. Der Mieter ist zur Modernisierungsankündigungan den Erwerber erst verpflichtet, wenn er positive Kenntnis von der Veräußerung hat. 2. Dafür reicht die bloße Anzeige durch den Erwerber nicht aus, sondern es müssen weitere Umstände hinzutreten (Grundbuchauszug, Bestätigung durch Voreigentümer).
    LG Berlin
    21.03.1996