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Suchergebnis Urteilssuche (111 - 120 von 615)

  1. 7 O 1984/94 - Insektizide; Schädlingsbekämpfung; Schadensersatz
    Leitsatz: Der Werkunternehmer ist dem Wohnungsmieter zum Schadensersatz aus einem Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte verpflichtet, wenn seine Vorgehensweise bei der Schädlingsbekämpfung der normalerweise angewandten Methode widerspricht und eine zu große Menge an Insektiziden eingesetzt wird. Dieser Schadensersatzanspruch umfaßt den Mietzins, den der Mieter für die wegen der Kontaminierung unbewohnbare Wohnung zu leisten hat sowie Ersatz für Sachschäden durch die Insektizide an mietereigenen Gegenständen.
    LG Bremen
    07.03.1996
  2. 64 S 357/95 - Minderungsquote; Lärmbeeinträchtigung; Dachgeschossausbau
    Leitsatz: 1. Die Minderungsquote für die durch den Dachgeschoßausbau eintretende Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der darunter liegenden Wohnung ist regelmäßig mit 33 % anzusetzen. 2. Macht der Mieter eine darüber liegende Minderung geltend, so muß er andere als die üblichen Arbeitszeiten oder ungewöhnlich hohe Beeinträchtigungen außerhalb der Arbeitszeiten darlegen.
    LG Berlin
    08.03.1996
  3. 64 S 347/95 - Beitrittsgebiet; Neubau; Möblierungszuschlag
    Leitsatz: 1. Zur Frage, wann durch Baumaßnahmen in den neuen Bundesländern nach dem 2. Oktober 1990 preisgebundener oder preisfreier Neubau entsteht. 2. Der Möblierungszuschlag bei preisgebundenem Wohnraum in den neuen Ländern ist mit 11 % des Zeitwerts anzusetzen.
    LG Berlin
    08.03.1996
  4. 6 C 293/95 - Altbaumieterhöhung; Beschaffenheitsmerkmal; erhebliche Schäden; Beweislast des Mieters
    Leitsatz: Erhebliche Schäden i. S. § 12 Abs. 1 MüG muß der Mieter konkret darlegen; erst dann muß der Vermieter deren Fehlen beweisen.
    AG Hohenschönhausen
    13.03.1996
  5. 18 C 767/95 - Wartungskosten; Gastherme
    Leitsatz: Die formularmäßige Abwälzung der Wartungskosten einer Gastherme auf den Mieter ohne summenmäßige Begrenzung ist unwirksam.
    AG Schöneberg
    14.03.1996
  6. 22 U 25/95 - Teileigentümer; Genehmigung; unwirksame Veräußerung
    Leitsatz: Versagt ein Teileigentümer dem anderen die Genehmigung zur Veräußerung des Teileigentums, ist der Veräußerungsvertrag gemäß § 12 Abs. 3 WEG erst nach Abschluß des in § 43 WEG statuierten Verfahrens endgültig unwirksam (Festhaltung OLG Hamm DNotZ 1992, 232).
    OLG Hamm
    14.03.1996
  7. OVG 2 D 2/96.NE - Anforderungen an Bildung eines Zweckverbandes; Beitritt weiterer Beteiligter
    Leitsatz: 1. Für die Vereinbarung der Verbandssatzung zur Bildung eines Zweckverbandes (Freiverbandes) nach § 9 Abs. 1 GkG Bbg genügt nicht die übereinstimmende interne Willenserklärung der beteiligten Gemeinden durch Beschluß ihrer Gemeindevertretungen; es bedarf der Abgabe von Erklärungen durch die zur Außenvertretung berufenen Organe der Gemeinden. 2. Die Vereinbarung nach § 9 Abs. 1 GkG Bbg bedarf der Schriftform. 3. Die Genehmigung eines schwebend unwirksamen öffentlich-rechtlichen Vertrages entsprechend § 177 BGB setzt das Bewußtsein der Genehmigungsbedürftigkeit voraus. 4. Ein Zweckverband ist bei der Veröffentlichung seiner Satzungen an die in der Verbandssatzung bestimmten Bekanntmachungsvorschriften gebunden. 5. Der Beitritt weiterer Beteiligter zu einem Zweckverband bedarf zu seiner Wirksamkeit einer Änderung der Verbandssatzung. 6. Die Mitwirkung von Personen bei Satzungsbeschlüssen des Zweckverbandes, die nicht Mitglieder des zuständigen Beschlußorgans des Verbandes sind, stellt einen materiellen Satzungsmangel und nicht nur die Verletzung einer Verfahrensvorschrift i. S. v. § 5 Abs. 4 GO Bbg dar.
    OVG Brandenburg
    14.03.1996
  8. 8 Wx 188/95 - Grundbucheintragung von Volkseigentum; unzureichendes Eintragungsersuchen; Heilung der steckengebliebenen Eintragung bei Eigentumsübergang außerhalb des Grundbuches; Dänemark/DDR- Vermögensabkommen; Eintragung eines Amtswiderspruches bei Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs eines Dritten
    Leitsatz: 1. Eine wegen fehlender Unterschrift (noch) nicht wirksame Grundbucheintragung ist rückgängig zu machen, wenn sich vor Unterschriftsleistung ergibt, dass die Eintragung nicht vorgenommen werden darf (hier: unzureichendes Ersuchen auf Eintragung von Eigentum des Volkes). 2. Aufgrund eines bereits vor dem Beitritt gestellten Ersuchens ist die (berichtigende) Umschreibung in "Eigentum des Volkes. Rechtsträger ..." auch nach dem Beitritt noch zulässig, wenn der Eigentumsübergang außerhalb des Grundbuches durch Enteignungsakt der DDR vonstatten gegangen ist. Die Eintragung ist nicht gem. § 53 (1) S. 2 GBO inhaltlich unzulässig (im Anschluß an KG FGPrax 1995, 223). 3. Zum Vermögensabkommen zwischen den Regierungen der DDR und des Königreiches Dänemark vom 3.12.1987: Es ist zweifelhaft, ob hierdurch auf noch bestehende Eigentumsrechte dänischer Staatsangehöriger zugunsten der DDR verzichtet werden sollte. 4. An die Grundbucheintragung von "Eigentum des Volkes. Rechtsträger ..." kann sich im Hinblick auf die Verfügungsbefugnis gem. § 8 VZOG ein gutgläubiger Erwerb eines Dritten anschließen, so dass die Eintragung eines Amtswiderspruches gem. § 53 (1) GBO in Betracht kommt.
    Brdbg. OLG
    14.03.1996
  9. 5 O 553/95 - SMAD-Befehl Nr. 124; Liste C
    Leitsatz: 1. Die Anordnung der kommissarischen Verwaltung eines im Ostteil Berlins gelegenen Grundstücks aufgrund der sogenannten Polen Verordnung vom 17. September 1940 (RGBI I S. 1270) ist ein Vermögensverlust "auf andere Weise" im Sinne von § 1 Abs. 6 des Vermögensgesetzes. 2. Den Befehlen der sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) Nr. 124 vom 30. Oktober 1945 und Nr. 104 vom 4. April 1946 ist ein Enteignungsverbot zu entnehmen. 3. Von der Überführung in Volkseigentum waren die mit dem "Liste C" - Vermerk aufgrund der gemeinsamen Anweisung der Minister der Finanzen und des Inneren der DDR vom 11. Oktober 1961 gekennzeichneten Grundstücke ausgenommen. 4. Grundstücke, die nach der Polen Verordnung entzogen wurden, sind nicht wie volkseigene, sondern wie ehemals staatlich verwaltete Grundstücke zu behandeln. Die entgegenstehende Praxis der VEB KWV (Volkseigener Betrieb Kommunale Wohnungsverwaltung) entsprach nicht dem Recht der DDR. 5. Jedenfalls ab 3. Oktober 1990 hat der Rechtsnachfolger des VEB KWV Auskunft gemäß §§ 11 a Abs. 3 S. 1 Vermögensgesetz in Verbindung mit 666 ff, 259 f. BGB zu erteilen, wobei es nicht darauf ankommt, ob der VEB KWV die Grundstücksverwaltung möglicherweise nur nach den Grundsätzen über die Verwaltung von Volkseigentum durchgeführt hat. Diese Praxis hätte geändert werden müssen.
    LG Berlin
    15.03.1996
  10. V ZR 273/94 - Zuschlag unvermessener Gebäudegrundstücke
    Leitsatz: Zum Umfang des Zuschlags unvermessener Gebäudegrundstücke im Gebiet des ehemaligen Landes Preußen.
    BGH
    15.03.1996