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Suchergebnis Urteilssuche (611 - 615 von 615)
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44 C 83/94 - Zeitwertentschädigung; Schwarzbau; Anpflanzungen; Verkehrswertentschädigung; WertverbesserungLeitsatz: 1. Es besteht kein Zeitwertentschädigungsanspruch nach § 12 Abs. 2 SchuldRAnpG für vom Nutzer errichtete Schwarzbauten (Datschen, Schuppen, Sanitärgebäude). 2. Ein Schwarzbau ist gegeben, wenn der Nutzer eine Baulichkeit von mehr als 5 m2 Grundfläche ohne Bauzustimmung errichtet hat, obwohl eine solche nach der Bevölkerungsbauwerkeverordnung erforderlich war. 3. Ein Schwarzbau ist auch gegeben, wenn keine (vertragliche) Zustimmung des Verpächters zur Errichtung von Baulichkeiten (hier: Schwimmbecken) vorlag. 4. Für Schwarzbauten besteht eine Entschädigungspflicht des Eigentümers bei Kündigung durch den Nutzer nur nach § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG, wenn der Schwarzbau für den Eigentümer einen materiellen Vorteil darstellt. 5. Für Anpflanzungen ist vom Eigentümer bei Nutzerkündigung eine Verkehrswertentschädigung nach § 27 i.V.m. § 12 Abs. 3 SchuldR-AnpG nur zu leisten, wenn die Anpflanzungen für den Eigentümer eine Wertverbesserung darstellen.AG Cottbus21.03.1996
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24 a C 2/95 - Mieterhöhungsverlangen; KappungsgrenzeLeitsatz: Bei der Berechnung der Kappungsgrenze nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 MHG ist unabhängig von der im Mietvertrag vereinbarten Mietzinsstruktur von der Nettokaltmiete auszugehen.AG Charlottenburg23.02.1996
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24a C 23/95 - Restitution; Grundpfandrechtsuntergang bei Zahlung der Ablösesumme; ZinsanspruchLeitsatz: Mit der Zahlung der durch Bescheid des Landesamtes für offene Vermögensfragen festgesetzten Ablösesumme für auf dem Grundstück lastende Grundpfandrechte gehen auch die Zinsansprüche aus den Darlehen unter, die den Grundpfandrechten zugrunde liegen.AG Charlottenburg20.03.1996
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14 C 176.96 - Mieterhöhungsverlangen; Zahlung als Zustimmung; Angaben zur Kappungsgrenze; Mietspiegelfeld; falsches RasterfeldLeitsatz: 1. Eine mehrmonatige Zahlung nach einer Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten ist als Zustimmung anzusehen. 2. Angaben zur Kappungsgrenze sind im Mieterhöhungsverlangen jedenfalls dann entbehrlich, wenn offensichtlich die Grenze von 8 DM/qm nettokalt nicht erreicht wird. 3. Der Verweis auf ein falsches Rasterfeld des Mietspiegels macht das Erhöhungsverlangen nicht unwirksam, wenn der Mieter den Fehler ohne weiteres erkennen konnte.AG Charlottenburg29.10.1996
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117 C 2666/96 (2) - Eigenbedarf; Vertrauen; Mietdauer; befristeter MietvertragLeitsatz: Einer festen Gewißheit des Eigenbedarfsgrundes bedarf es zur Anwendung des Vertrauensgrundsatzes nicht; bereits auf die naheliegende Möglichkeit einer nur begrenzten Mietdauer muß der Vermieter hinweisen.AG Braunschweig27.11.1996