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  1. II R 61/93 - Grunderwerbssteuer, Gesellschafterauswechslung
    Leitsatz: 1. Die gleichzeitige Auswechslung aller Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch Abtretung der Gesellschaftsanteile berührt den Fortbestand (die Identität) der Gesellschaft nicht. Hieran ändert nichts, daß dieser Vorgang der Grunderwerbsteuer unterliegt. 2. Die Gesellschaft bleibt in ihrer jeweiligen Zusammensetzung Schuldnerin der Grunderwerbsteuer, die infolge der Einbringung eines Grundstücks unter der gleichzeitigen Vereinbarung des Ausscheidens des einbringenden Gesellschafters entstanden ist. Der an die Gesellschaft gerichtete Grunderwerbsteuerbescheid kann wirksam nur den im Zeitpunkt der Bekanntgabe vertretungsberechtigten Personen bekanntgegeben werden.
    BFH
    12.12.1996
  2. 96 C 1358/94 - 31 - Abstandszahlung; auffälliges Mißverhältnis; Zeitwert; Wohnungsvermittlungsgesetz
    Leitsatz: Eine Abstandszahlung für übernommenes Inventar steht in einem auffälligen Mißverhältnis und ist unwirksam, wenn die Gegenleistung den Wert der Gegenstände um mehr als 50 % übersteigt.
    AG Wiesbaden
    10.01.1996
  3. 8 C 237/96 - Mietspiegel; Schutzgebühr; Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam, wenn es - ohne Beifügung des Mietspiegels - auf diesen verweist, der aber nur nach Eintritt in den Mieterverein eingesehen oder für 50 DM käuflich erworben werden kann.
    AG Wetter
    28.10.1996
  4. 10 C 42/96 - Umlegungsmaßstab; Betriebskosten; preisgebundener Wohnraum; verbrauchsabhängige Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: Führt die Umlegung von Betriebskosten nach Wohnraumfläche zu unbilligen Ergebnissen und begehrt die Mehrzahl der Mieter eine Änderung des Umlegungsmaßstabes, so ist der Vermieter gehalten, zukünftig verbrauchsabhängig abzurechnen.
    AG Weimar
    07.06.1996
  5. 3 a C 335/95 - Nachbarrecht:Grundstückseinfriedung; Maschendrahtzaun
    Leitsatz: In Berlin gibt es mehrere ortsübliche Arten der Einfriedung von Grundstücken. Können sich Nachbarn nicht einigen, darf nur ein Maschendrahtzaun errichtet werden.
    AG Wedding
    12.04.1996
  6. 7 C 12/96 - Mietvertrag; Unterzeichnung; Vertretung; Unterschrift
    Leitsatz: Unterzeichnet im Mietvertrag eine andere Person als die im Mietvertrag genannte Vertragspartei, ist diese Person nicht Mieter, sondern handelt in Vertretung des wirklichen, nicht unterzeichnenden Mieters.
    AG Villingen-Schwenningen
    27.02.1996
  7. 9a C 1045/95 - Eigenbedarf bei umgewandelten Wohnungen; Sozialklauselgesetz; neue Wartefrist nach jeder Veräußerung
    Leitsatz: Die Wartefrist für eine Eigenbedarfskündigung nach Umwandlung beginnt bei jeder Veräußerung neu zu laufen (gegen BayObLG, NJW 1982, 451).
    AG Tiergarten
    19.03.1996
  8. 9 a C 644/95 - Betriebskosten; Dachrinnenreinigung; Elektrochek; Gullyreinigung; Abflussrohrwartung
    Leitsatz: Kosten für Dachrinnen- und Gullyreinigung, Wartung des Abflußrohres und der elektrischen Anlage sind umlagefähige Betriebskosten.
    AG Tiergarten
    23.04.1996
  9. 5 C 426/96 - Betriebskostenabrechnung; Änderung vor Mieterbestätigung; unzulässige Neuberechnung nach rechtskräftiger Entscheidung
    Leitsatz: 1. Der Vermieter ist berechtigt, eine als irrtümlich erkannte Betriebskostenabrechnung zu ändern, wenn die ursprüngliche Abrechnung nicht vom Mieter, etwa durch Zahlung, bestätigt wurde. 2. Ist über eine Betriebskostenabrechnung rechtskräftig entschieden worden, ist eine Neuberechnung unzulässig; dies gilt auch dann, wenn der Vermieter versehentlich statt der tatsächlichen Zahlungen die Soll Zahlungen des Mieters in die Abrechnung übernommen hatte.
    AG Tiergarten
    21.10.1996
  10. 5 C 409/96 - Mieterhöhungsverlangen; Mietermehrheit; Ausgangsmiete; Vollmachtsklausel
    Leitsatz: 1. Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG ist unwirksam, wenn nicht erkennbar ist, ob es sich an einen oder mehrere Mieter richtet. 2. Dasselbe gilt für ein Mieterhöhungsverlangen, das sich auf eine unklare Ausgangsmiete "unter Vorbehalt" stützt. 3. Eine formularmäßige Vollmachtsklausel, die die Möglichkeit des Widerrufs aus wichtigem Grund nicht erwähnt, ist unwirksam.
    AG Tiergarten
    30.09.1996