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Suchergebnis Urteilssuche (31 - 40 von 615)
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1 K 4253/95 - Verfolgungsvermutung; Kollektivverfolgung; Erbengemeinschaft; Seehof-Fall; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Widerlegung der Verfolgungsvermutung; Veräußerungsfälle; Angemessenheit des KaufpreisesLeitsatz: 1. Zum Inhalt der Verfolgungsvermutung. 2. Ihre Widerlegung in Fällen der Kollektivverfolgung. 3. Die Führung des Gegenbeweises.VG Potsdam12.12.1996
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302 S 80/96 - Provision; Makler; Verwalter; Wohnungseigentumsverwalter; Wohnungseigentumsanlage; VermittlungLeitsatz: Ein Makler, der vor Beginn der Mietzeit bereits eine Offerte des Vermieters zur Verwaltung der Wohnung erhält, fällt unter den Geltungsbereich der §§ 2, 5 WoVermittG.LG Hamburg12.12.1996
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307 S 206/96 - Eigenbedarf; Eigenbedarfskündigung; StieftochterLeitsatz: An der Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung ändert es nichts, wenn der Vermieter in dem Kündigungsschreiben die Stieftochter als seine Tochter bezeichnet.LG Hamburg12.12.1996
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62 S 68/96 - Mietpreisüberhöhung; ausgebaute DachgeschosswohnungLeitsatz: Bei ausgebauten Dachgeschoßwohnungen muss der Mieter für die Anwendung des § 5 WiStG dartun, dass ein geringes Angebot an vergleichbaren Räumen vorliegt.LG Berlin12.12.1996
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15 S 114/96 - Fristlose Kündigung; ortsübliches Entgelt; Datsche als SchwarzbauLeitsatz: 1. Die fristlosen Kündigungsrechte nach den §§ 553 und 554 BGB stehen dem Eigentümer auch gegenüber dem Nutzer zu, der das 60. Lebensjahr am 3. Oktober 1990 vollendet hatte i. S. v. § 23 Abs. 5 SchuldRAnpG. 2. Nur die in der Abmahnung beanstandeten Vertragsverstöße können bei der nachfolgenden fristlosen Kündigung Berücksichtigung finden. 3. Die Feststellung von Schwarzbauten beurteilt sich bei Baumaßnahmen bis 3. Oktober 1990 nach dem früheren Recht der DDR, insbesondere der 1. und 2. BevölkerungsbauwerkeVO (BBV). 4. Der Ablauf der Fünfjahresfrist des § 11 Abs. 3 der 2. BBV bewirkt nicht die Rechtmäßigkeit der Bauwerkserrichtung. 5. Eine Analogie zu § 10 Abs. 2 Satz 2 SachRBerG auf die dem SchuldRAnpG unterliegenden Schuldverhältnisse ist ausgeschlossen. 6. Die bloße Duldung eines Schwarzbaus begründet keine Heilung des Mangels der fehlenden Zustimmung i. S. v. § 19 Abs. 2 SchuldRAnpG. 7. Die Errichtung eines Schwarzbaus begründet das fristlose Kündigungsrecht nur, wenn durch die Baulichkeiten eine erhebliche Verletzung der Eigentümerrechte erfolgt. 8. Der bloße Abriß und die Neuerrichtung eines Schuppens und einer Toilette stellt allein noch keine erhebliche Eigentumsverletzung dar. 9. Der Eigentümer hat ein Feststellungsinteresse, daß ihm wegen der Schwarzbauten ein ortsübliches Entgelt nach § 4 NutzEV zusteht.LG Frankfurt (Oder)12.12.1996
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2Z BR 124/96 - Wohnungseigentum; VertretungsregelungLeitsatz: Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, daß sich ein Wohnungseigentümer nur durch einen Ehegatten, Verwandte in gerader Linie oder einen anderen Wohnungseigentümer vertreten lassen kann, ist wirksam. Sie erlaubt es einem Wohnungseigentümer nicht, sich durch den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vertreten zu lassen. Nach den Umständen des Einzelfalles kann es aber einem Wohnungseigentümer nach Treu und Glauben unzumutbar sein, an der Vertretungsregelung festgehalten zu werden.BayObLG12.12.1996
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II R 61/93 - Grunderwerbssteuer, GesellschafterauswechslungLeitsatz: 1. Die gleichzeitige Auswechslung aller Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch Abtretung der Gesellschaftsanteile berührt den Fortbestand (die Identität) der Gesellschaft nicht. Hieran ändert nichts, daß dieser Vorgang der Grunderwerbsteuer unterliegt. 2. Die Gesellschaft bleibt in ihrer jeweiligen Zusammensetzung Schuldnerin der Grunderwerbsteuer, die infolge der Einbringung eines Grundstücks unter der gleichzeitigen Vereinbarung des Ausscheidens des einbringenden Gesellschafters entstanden ist. Der an die Gesellschaft gerichtete Grunderwerbsteuerbescheid kann wirksam nur den im Zeitpunkt der Bekanntgabe vertretungsberechtigten Personen bekanntgegeben werden.BFH12.12.1996
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5 C 1681/96 - Verpfändung; Sparbuch; Einziehung; Forderung; KautionLeitsatz: Haben die Mietparteien eine Kautionsabrede durch Verpfändung eines Sparbuches getätigt, und zieht der Vermieter die Forderung ein, so erlöschen seine fälligen Ansprüche gegen den Mieter, soweit die Sicherheit reicht.AG Lörrach11.12.1996
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3 Wx 490/96 - Eigentümerbeschluß; Beseitigung baulicher Veränderungen; Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung; Herstellung des Zustandes der TeilungserklärungLeitsatz: Ein Eigentümerbeschluß des Inhalts, daß die von verschiedenen Wohnungseigentümern vorgenommenen baulichen Veränderungen zu beseitigen und der Bauzustand der Teilungserklärung von 1984 (wieder) herbeizuführen ist, entspricht nicht einer ordnungsmäßigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, weil zunächst geklärt werden muß, ob und ggf. welche baulichen Veränderungen Bestandsschutz genießen, sei es aufgrund Zustimmung der davon betroffenen Wohnungseigentümer, sei es aufgrund fehlenden Nachteils für andere Wohnungseigentümer gem. §§ 22 Abs. 1 S. 2, 14 WEG.OLG Düsseldorf11.12.1996
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1 S 206/96 - Fristsetzung; Ablehnungsandrohung; SchönheitsreparaturenLeitsatz: Eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung muß die vorzunehmenden Schönheitsreparaturen im einzelnen genau bezeichnen. Bei zu kurzer Frist wird dann keine angemessene Frist in Lauf gesetzt, wenn der Vermieter für den Fall des Ablaufs jegliche Erfüllung ablehnt.LG Itzehoe10.12.1996