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Urteil Mietpreisüberhöhung
Schlagworte
Mietpreisüberhöhung; ausgebaute Dachgeschosswohnung
Leitsatz
Bei ausgebauten Dachgeschoßwohnungen muss der Mieter für die Anwendung des § 5 WiStG dartun, dass ein geringes Angebot an vergleichbaren Räumen vorliegt.
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