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Urteil Zweckentfremdungsverbot
Schlagworte
Zweckentfremdungsverbot; Leerstand; Vermietbarkeit
Leitsatz
1. Ein Verstoß gegen das Verbot der Zweckentfremdung durch Leerstehenlassen scheidet aus, wenn die Wohnung zu angemessenem Mietzins nicht zu vermieten ist.
2. Der Verfügungsberechtigte ist nicht verpflichtet, die Räume zu reduziertem Mietzins anzubieten, sondern kann sich an die Kostenmiete und/oder die übliche Vergleichsmiete halten. (Leitsätze der Redaktion)
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