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Urteil Zweckentfremdungsverbot
Schlagworte
Zweckentfremdungsverbot; Luxuswohnraum; Miethöhe
Leitsatz
Es bestehen bei summarischer Prüfung erhebliche Zweifel, ob sogenannter Luxuswohnraum (hier: 260 m2 Wohnung mit weit überdurchschnittlicher Ausstattung) dem Zweckentfremdungsrecht unterliegt.
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