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Urteil Zweckentfremdung
Schlagworte
Zweckentfremdung; Ersatzwohnraum; Dachgeschossausbau; Nebenbestimmung
Leitsätze
1. Das Zweckentfremdungsrecht rechtfertigt es nicht, dem Eigentümer unter Einschränkung seiner Verfügungsbefugnis zu verwehren, zweckentfremdeten Wohnraum durch gleichwertigen Ersatzwohnraum zu ersetzen.
2. Anerkennung von Dachgeschoßausbau als Ersatzwohnraum für zweckentfremdeten Wohnraum auch dann, wenn die Baugenehmigung mit der Nebenbestimmung verbunden ist, den genehmigten Wohnraum nicht als Ersatzwohnraum für die Zweckentfremdung bestehender Wohnungen heranzuziehen.
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