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Urteil Zustellungsmangel
Schlagworte
Zustellungsmangel; Auszug aus der Wohnung; Kündigung an alte Wohnanschrift; Kündigung eines Mitmieters
Leitsatz
Hat der Mitmieter die Wohnung endgültig verlassen und dem Vermieter eine neue Anschrift mitgeteilt, ist eine Kündigung des Vermieters unter der alten Wohnanschrift unwirksam.
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