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Urteil Zuordnungsbescheid
Schlagworte
Zuordnungsbescheid; Verfügungsbefugnis; Verfügungsermächtigung; Eigentumsverschaffung; Gutglaubensschutz; Verbotsgeschäft; wirtschaftliche Identität
Leitsätze
1. § 8 VZOG dient lediglich der Überbrückung der Zeitspanne bis zum Erlaß des Zuordnungsbescheides.
2. Die materiell-rechtliche Wirksamkeit der Eigentumsverschaffung aufgrund § 8 Abs. 1 VZOG hängt davon ab, ob der Erwerber sich auf Gutglaubensschutz berufen kann.
3. Es fehlt an der Eigenschaft als "Verbotsgeschäft", wenn die Veräußerin das gesamte Kapital der Erwerberin hält, also wirtschaftliche Identität vorliegt.
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