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Urteil Zahlungsverzug
Schlagworte
Zahlungsverzug; Kündigung; Mieterhöhung; Pflichtverletzung; Rechtsstreit
Leitsatz
Das Kündigungsrecht des Vermieters gem. § 554 BGB ist auch bei Mieterhöhungen nach der Grundmietenverordnung und der Betriebskostenumlageverordnung eingeschränkt.
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