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Urteil Vertreter
Schlagworte
Vertreter; Vertretung; Verpfändung; Kautionssparbuch; Freigabeanspruch
Leitsatz
Tritt der Vertreter des Vermieters bei Verpfändung des Mietkautionssparbuchs im eigenen Namen auf und erhält er dieses übergeben, richtet sich der Freigabeanspruch des Mieters gegen den Vertreter.
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