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Urteil unlautere Machenschaft


Schlagworte

unlautere Machenschaft; Täuschung; Nötigung; Miterbe; Erbengemeinschaft

Leitsätze

1. Ist die Veräußerung eines Grundstücks durch Täuschung eines Miterben erzwungen, stellt dies eine unlautere Machenschaft gegenüber allen Miterben dar.

2. Im Falle der Veräußerung eines Vermögenswertes, der sich in der Erbmasse befindet, wird ein Recht der ungeteilten Erbengemeinschaft veräußert.

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