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Urteil unlautere Machenschaft
Schlagworte
unlautere Machenschaft; Täuschung; Nötigung; Miterbe; Erbengemeinschaft
Leitsätze
1. Ist die Veräußerung eines Grundstücks durch Täuschung eines Miterben erzwungen, stellt dies eine unlautere Machenschaft gegenüber allen Miterben dar.
2. Im Falle der Veräußerung eines Vermögenswertes, der sich in der Erbmasse befindet, wird ein Recht der ungeteilten Erbengemeinschaft veräußert.
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