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Urteil Stillschweigend ausbedungene Vermieter-Überlegungsfrist bei Einverständnis mit Nachmietergestellung
Schlagworte
Stillschweigend ausbedungene Vermieter-Überlegungsfrist bei Einverständnis mit Nachmietergestellung
Leitsatz
Mit seinem Einverständnis, ein befristetes Mietverhältnis bei Nachmietergestellung vorzeitig zu beenden, behält sich der Vermieter auch ohne ausdrückliche Erklärung erkennbar eine angemessene Nachforschungs- und Überlegungsfrist bis zur Entscheidung über die Weitervermietung vor. Regelmäßig beträgt die Frist etwa drei Monate.
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