« zurück zur Suche
Urteil Schriftwechsel mit Treuhandanstalt als deklaratorisches Schuldanerkenntnis
Schlagworte
Schriftwechsel mit Treuhandanstalt als deklaratorisches Schuldanerkenntnis; Indiz für Altvermögen einer DDR-Partei
Leitsatz
Die Bekundung der Erfüllungsbereitschaft durch einen Schuldner (hier: eine politische Partei) kann auch dann einen Indiz- oder Beweiswert für das Bestehen der Schuld haben, wenn sich diese Bekundung nur auf eine abgesonderte, unter gesetzlicher Treuhandschaft (hier: nach §§ 20 a, 20 b ParteiG-DDR) gestellte Vermögensmasse bezieht.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat